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Zufriedene Versicherungskunden

Laut dem aktuellen Jahresbericht des Ombudsmanns für Versicherungen, der neutralen Verbraucher-Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Versicherer oder Versicherungsvermittler, ist die Anzahl der Beschwerden weiter rückläufig. Letztes Jahr erreichte die Zahl der zulässigen Beschwerden den niedrigsten Wert seit zehn Jahren. Auch anteilig auf die Anzahl der bestehenden privaten Versicherungsverträge ist das Beschwerdeniveau sehr gering.

Ist man als Verbraucher mit der Beratung, der Schadenregulierung oder Vertragsbearbeitung seines Versicherers oder Versicherungsvermittlers unzufrieden, kann man sich kostenlos an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.

Es handelt sich dabei um eine unabhängige und anerkannte Verbraucherschlichterstelle für Streitigkeiten rund um private Versicherungen, wie privaten Lebens-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kfz-, Hausrat-, Wohngebäude- oder auch Berufsunfähigkeits-Versicherung. Der Streitwert darf dabei 100.000 Euro nicht übersteigen.

Nicht zuständig ist der Versicherungs-Ombudsmann dagegen für Konflikte, die sich auf eine private Krankenversicherung oder auf gesetzliche Sozialversicherungen wie die gesetzliche Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung beziehen. Nicht vom Ombudsmann verhandelt werden auch Forderungen, die man als Geschädigter aufgrund gesetzlicher Haftungsansprüche beispielsweise im Rahmen eines Verkehrsunfalles an die Kfz-Versicherung des Unfallgegners stellt.

Extrem niedriges Beschwerdeaufkommen

Insgesamt bestehen hierzulande rund 400 Millionen Versicherungsverträge, für die eine Beschwerde beim Versicherungs-Ombudsmann eingereicht werden kann. Zudem gibt es rund 200.000 hierzulande registrierte Versicherungsvermittler.

Laut dem aktuellen Jahresbericht der Schlichterstellen gingen letztes Jahr rund 15.900 Beschwerden gegen Versicherer oder Versicherungsvermittler ein. Davon waren zudem nur 11.900 zulässig. Nicht zulässig sind, wie bereits aufgeführt, zum Beispiel Beschwerden gegen eine Bank, einen gesetzlichen Sozialversicherungs-Träger, einen privaten Krankenversicherer sowie Konflikte mit über 100.000 Euro Streitwert.

In knapp 840 Fällen wollte der jeweilige Beschwerdeführer keine Weiterverfolgung der Beschwerde durch den Ombudsmann, beispielsweise weil der Vorgang, noch bevor sich der Ombudsmann eingeschaltet hatte, geklärt werden konnte. Nur in etwa 440 der fast 11.900 gültigen Schlichtungsverfahren haben sich Verbraucher über Vermittler beschwert. Die meisten Beschwerden, nämlich 83 Prozent, hatten jeweils einen Streitwert von unter 5.000 Euro.

Insgesamt betrachtet war, wie in den Jahren davor auch, letztes Jahr die Zahl der Beschwerden im Vergleich zur Anzahl der Policen und den Versicherungsvermittlern sehr gering. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der gültigen Beschwerden sogar um fast 16 Prozent gesunken – und erreichte damit den niedrigsten Wert in den letzten zehn Jahren.

Im Schnitt 70 Tage für eine Streitbeilegung

Die Vorteile eines Schlichtungsverfahrens gegenüber einer Gerichtsklage: Bei einem Gerichtsverfahren kann ein Vergleich oder eine Niederlage zu hohen Prozess- und Anwaltskosten führen. Bei einem Schlichtungsverfahren gibt es für den Versicherungskunden kein Kostenrisiko, da die Schlichtung bis auf möglicherweise anfallende Porto- und Telefonkosten kostenlos ist.

Zudem dauert ein Schlichtungsverfahren bei einem Ombudsmann im Durchschnitt nicht länger als maximal drei Monate und ist damit im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren normalerweise deutlich kürzer. Laut Ombudsmann wurden letztes Jahr die zulässigen Beschwerden im Schnitt sogar nach nur 70 Tagen entschieden. Zudem ist eine Entscheidung des Versicherungs-Ombudsmanns bei einem Beschwerdewert von bis zu 10.000 Euro für einen Versicherer bindend.

Ist man dagegen als Versicherungskunde mit dem Schlichtungsergebnis nicht einverstanden, kann man immer noch mithilfe einer Gerichtsklage versuchen, seine Forderungen beziehungsweise sein Recht durchzusetzen. Detaillierte Informationen, wie und für welchen Bereich bei der genannten Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren möglich ist, enthält das Webportal des Ombudsmanns für Versicherungen.