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Servicezeiten:
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Sie haben sich Ihr Zuhause mit viel Freude und Liebe zum Detail eingerichtet – doch ein Schaden kann Ihr Hab und Gut in Sekunden vernichten. Denn auch die besten Sicherheitsvorkehrungen schützen nicht vor allen Risiken. Müssen Sie bei einem Komplettverlust alle Einrichtungsgegenstände erneut kaufen, kommt schnell eine sehr hohe Summe zusammen.
Ihre zerstörten, abhanden gekommenen oder gestohlenen Lieblingsstücke können wir zwar leider nicht ersetzen. Allerdings können Sie sich mit Hilfe unserer VPV Hausrat-Versicherung gleichwertigen Ersatz beschaffen. Denn wir ersetzen Ihnen den Neupreis Ihrer Einrichtungsgegenstände. Ebenso erstatten wir Ihnen Zusatzkosten für Aufräumen und Lagerung des Hausrats sowie Abtransport und Entsorgung zerstörter Gegenstände.
Auch für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs*) bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Lösung an. Dieser hat entschieden, dass Nässeschäden durch eine undichte Fuge nicht als Leitungswasserschaden versichert sind. Beispiel: Wasser fließt durch eine undichte Fuge Ihrer Duschwanne, durchnässt die angrenzende Wand und den dahinter stehenden Kleiderschrank samt Inhalt. Schließen Sie dieses Risiko ganz unkompliziert über den Baustein Nässeschäden in Ihre Hausrat-Versicherung ein und erhalten Sie finanziellen Schutz für Ihren Hausrat.
*) BGH IV ZR 236/20 vom 20.10.2021
Rundum geschützt vor den Gefahren des Alltags
Mit dem VPV Schutz-Paket können Sie sich rundum vor den Gefahren des Alltags schützen und nebenbei von bis zu 20 % Paket-Rabatt profitieren!
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Wenn Sie Flüchtlinge in Ihren Haushalt aufgenommen haben, müssen Sie uns nicht darüber informieren. Die Aufnahme hat keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz im Rahmen der VPV Wohngebäude- und/oder VPV Hausrat-Versicherung. Die Versicherungssumme und damit der zu zahlende Beitrag ändern sich nicht.
Achtung bei Wohnraumerweiterung
Sollten Sie Nutzflächen zu Wohnraum umgewandelt und damit die Wohnfläche des Haushalts erweitert haben, müssen Sie uns darüber informieren – unabhängig davon, wie Sie den Wohnraum nutzen möchten.
Im Notfall steht Ihnen eine Servicehotline zur Vermittlung von qualifizierten Fachkräften zur Verfügung – rund um die Uhr. Zum Beispiel Fachkräfte für
Bis zur vereinbarten Höhe begleichen wir alle Rechnungen der von uns beauftragten Handwerker und Dienstleister. Wir sorgen für schnelle Hilfe, ein Anruf bei unserer Servicehotline genügt!
Zur Berechnung der richtigen Versicherungssumme gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
Tipp: Wir empfehlen Ihnen die Versicherungssumme mithilfe der Formel zu berechnen. Nach Anwendung der Formel vereinbaren die Versicherungsunternehmen in der Regel einen Unterversicherungsverzicht. Das heißt, dass Sie im Schadenfall auch dann die vereinbarte Versicherungssumme erhalten, wenn Sie unterversichert wären und Ihnen eigentlich nur eine anteilige Entschädigung zustehen würde. Hier ein Beispiel:
Familie Müller möchte den Hausrat ihres kleinen Einfamilienhauses mit 100 qm versichern. Der Versicherer nimmt die Formel zur Hand und berechnet eine Versicherungssumme von 65.000 €. Familie Müller stimmt der Summe zu.
Ein paar Jahre später und um einige wertvolle Gegenstände reicher, liegt der Wert des Hausrats bei etwa 80.000 €. Da die Versicherungssumme von 65.000 € im Versicherungsvertrag nicht angepasst wurde, liegt eine Unterversicherung vor.
Ein Feuer zerstört etwa 90 % des Hausrats. Das sind 72.000 € (80.000 € * 0,9). Dank der Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts erhält Familie Müller die gesamte Versicherungssumme in Höhe von 65.000 €. Hätte Sie den Unterversicherungsverzicht nicht vereinbart, würden ihr lediglich 58.500 € (65.000 € * 0,9) zustehen.
Überlegen Sie sich gut, ob die berechnete Versicherungssumme auch wirklich ausreicht. Sollten Zweifel aufkommen, überprüfen Sie die Summe am besten mithilfe des Wertermittlungsbogens. Denken Sie auch daran, die Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Tipp: Sprechen Sie Ihr Versicherungsunternehmen vor Abschluss einer Hausratversicherung auf das Thema Unterversicherungsverzicht an. Und schauen Sie zu, dass Ihr Versicherer Ihnen diesen einräumt.
Berücksichtigt werden muss die Grundfläche aller Räume einer Wohnung des Erd- und Obergeschosses - inkl. Wintergarten -, außerdem Keller-, Dachgeschoss-, Speicher- und Bodenräume, die zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut sind.
Flächen unter Dachschrägen sind bei der Ermittlung der Wohnfläche voll zu berücksichtigen.
Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen. Ebenfalls müssen Keller-, Dachgeschoss-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut sind, nicht berücksichtigt werden.
Im Schadenfall kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn Sie nicht nachweisen können, dass sich zerstörte oder abhanden gekommene Sachen in Ihrem Besitz befunden haben.
Tipp: Bewahren Sie Rechnungen auf und machen Sie von Ihrem Hausrat Bilder. Deponieren Sie alles in einem Bankschließfach. Nur so ist sichergestellt, dass die Rechnungen und Bilder nicht durch ein Feuer bei Ihnen zuhause zerstört werden können.
Tipp: Melden Sie Ihrem Versicherer, wenn bspw. die Einbruchgefahr oder andere versicherte Gefahren durch Abwesenheit, Gerüste oder Umnutzung erhöht werden. Tun Sie das nicht, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen oder sogar ganz verweigern.
Als Hausrat gelten alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen. Dazu zählen u. a. Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Hobby- und Sportgeräte. Aber auch Wertsachen wie z. B. Schmuck oder Kunstgegenstände. Auch Bargeld zählt zum Hausrat.
Eine Hausratversicherung sichert Ihren Hausrat (s. Frage 1). Sie ist damit die wichtigste Absicherung Ihres privaten Eigentums. Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Hausrats. Folgende Risiken sind abgedeckt: Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Im Schadenfall ersetzt Ihnen eine Hausratversicherung Ihren abhanden gekommenen oder zerstörten Hausrat zum Neuwert. Bei beschädigten Gegenständen werden die Kosten für die Reparatur erstattet.*
*Den genauen Umfang der einzelnen Leistungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine objektgebundene und keine personenbezogene Versicherung. Versichert ist somit der gesamte Hausrat Ihres Hauses.
Wir empfehlen Ihnen eine Hausratversicherung bei einem Versicherungsberater abzuschließen. Oftmals gibt es verschiedene Tarifvarianten bei der Hausratversicherung. Hier kann der Berater Klarheit schaffen und Ihnen erläutern, welche Variante für Sie die passendste ist.
Aber nicht nur vor Vertragsabschluss auch im Schadenfall ist es wichtig einen konkreten Ansprechpartner an seiner Seite zu haben. Er steht Ihnen bei jeglichen Fragen immer zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Schadenregulierung.
Wenn Sie derzeit noch keinen Berater haben, dann nutzen Sie unsere Beratersuche . Einfach kurz PLZ eingeben und schauen, welcher Berater sich bei Ihnen in der Nähe befindet. Unsere Berater freuen sich auf Sie!
Haben Sie sich schon mal überlegt, wieviel Ihr gesamter Hausrat in Summe wert ist? Die Versicherer empfehlen pro Quadratmeter Wohnfläche 650 bis 700 € zu versichern. Bei einer kleinen 2-Zimmer-Wohnung mit 35 Quadratmetern wären das bereits rund 23.000 €! Und dies entspricht einer Standardausstattung. Der Gesamtwert kann selbstverständlich durch eine hochwertige Ausstattung oder einige Wertgegenstände deutlich gesteigert werden. Was würden Sie tun, wenn bspw. durch ein Feuer Ihr kompletter Hausrat zerstört wird? Könnten Sie Ihren gesamten Hausrat einfach so aus der Porto-Kasse zahlen?
Sichern Sie sich ab! Mit der VPV Hausrat-Versicherung.
Für ein durchschnittlich ausgestattetes Einfamilienhaus kostet eine Hausratversicherung um die 130 bis 150 € im Jahr. Allerdings ist der Beitrag abhängig von folgenden Faktoren:
Wenn Sie sich Ihren individuellen Beitrag berechnen lassen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Ihren VPV Berater .
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands geht der Versicherungsschutz automatisch über. Allerdings muss uns die neue Wohnfläche in Quadratmetern spätestens zum Beginn des Einzugs mitgeteilt werden, damit wir Ihren Versicherungsschutz entsprechend anpassen können. Tun Sie das nicht, sind Sie im Schadenfall unter Umständen nicht ausreichend abgesichert.
Zeigen Sie uns den Umzug bereits bei Beginn an, dann besteht für die Dauer des Umzugs sogar für beide Wohnungen Versicherungsschutz.
Die VPV ist eine der traditionsreichsten Versicherungsgesellschaften Deutschlands. Unsere Erfahrung basiert auf einer über 190-jährigen Erfolgsgeschichte.
Unser erklärtes Ziel ist es, die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden in den Mittelpunkt zu stellen. Die individuelle Beratung steht dabei im Fokus. Wir hören Ihnen zu und finden die beste Lösung.