Unterbirken 2
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Arbeitgeber haben den Anspruch, die Mitarbeiter über die Möglichkeiten und Auswirkungen des Einsatzes der bAV zu informieren. Die VPV hat den Anspruch, dass auch alles verstanden wird, was erklärt wird.
Der Arbeitgeber kann durch die Einrichtung der bAV Sozialversicherungsabgaben sparen. Seit dem 01.01.2019 zahlt der Arbeitgeber seine Sozialversicherungsersparnisse bis zur Höhe von 15 % in den Vertrag ein. Nur tarifvertragliche Abweichungen können ihn von der Pflicht befreien. Er kann aber auch sein soziales Engagement zum Ausdruck bringen und die volle Ersparnis an die Arbeitnehmer weitergeben.
Nutzen Sie als Arbeitgeber den Komplettservice der VPV bei der Einführung der bAV.
Ihre Pluspunkte:
Unser neues, einzigartiges Mitarbeiter-Informationskonzept „Der Weg zur Zweiten Rente“ wird Ihnen durch unsere VPV Vorsorgeberater gerne vorgestellt.
Sie wollten schon immer gerne wissen, wie Sie Ihre Altersversorgung optimieren können? Sie haben aber leider nicht so richtig verstanden, wie es funktioniert? Ihre gesetzliche Rente nimmt darauf keine Rücksicht. Sie ist wie ein Scheinriese. Je näher sie kommt, desto kleiner wird sie. Die betriebliche Altersversorgung ist eine Möglichkeit, durch Absenkung des Bruttogehalts, Einsparungen bei der Steuerlast und den Sozialversicherungsbeiträgen zu erreichen. Dabei wird eine Altersrente zum Ausgleich der Kürzung der Gesetzlichen Rente angespart und der Staat quasi am Beitrag zur Versicherung beteiligt.
Wenn Ihr Arbeitgeber durch Ihre Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträgen einspart, ist gesetzlich in der Regel ein Zuschuss bis zu 15 % vorgesehen.
Ihre Eigeninitiative ist notwendig. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an. Wir zeigen auf, wie betriebliche Altersversorgung geht. Wir verdeutlichen, wie Arbeitnehmer an dieser Transparenz beteiligt werden. Unser „Weg zur Zweiten Rente“ ist ein einzigartiges Mitarbeiter-Informationskonzept.