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Erfahrungen & Bewertungen zu VPV Joerg Schuemann

Riester-Rente – private Altersvorsorge mit Geld vom Staat

Die gesetzliche Rente reicht fürs Alter nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Es ist ein Trugschluss, dass im wohlverdienten Ruhestand weniger Geld benötigt wird. Heutige Rentner leben länger, bleiben länger fit, sind aktiv und unternehmungslustig wie nie zuvor.

Eine erfreuliche und positive Entwicklung, die aber auch Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung hat. Länger leben bedeutet für das Rentensystem, dass immer mehr Rentenempfänger auf immer weniger Beitragszahler kommen. Das Niveau der gesetzlichen Rente kann nach den Vorausberechnungen der Bunderegierung im jährlichen Rentenversicherungsbericht bis zum Jahr 2030 auf unter 43 % sinken.

Riester-Rente einfach erklärt

Die Lücke zwischen letztem Bruttoarbeitslohn und den monatlichen Rentenbezüge klafft im Eiltempo immer weiter auseinander. Um dem entgegenzuwirken, unterstützt Sie der Staat beim Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge mit der Riester-Rente. Der Vorteil dabei ist, Sie erhalten Zulagen und können von Steuererleichterungen profitieren – abhängig vom Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl.

Mit diesem Ratgeber erhalten Sie wichtige Hinweise und Tipps rund um die Riester-Rente – Ihre staatlich geförderte private Vorsorge fürs Alter.

Häufige Fragen zur Riester-Rente

  • Was ist eine Riester-Rente? Kurz und einfach für Sie erklärt.

    • Die Riester-Rente unterstützt Arbeitnehmer und Beamte beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge.
    • Mit Zulagen und Steuervorteilen fördert der Staat eine Riester-Rente.
    • Jährlich erhalten Sie auf einen Riester-Vertrag 175 € Grundzulage. Für jedes Kind erhalten Sie pro Jahr eine Extraprämie von 300 € (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 € pro Jahr). Personen unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €.
    • Bis zu 2.100 € der Einzahlungen in einen Riester-Vertrag können Sie als Sonderausgaben bei Ihrer Steuererklärung ansetzen. Sie müssen Ihre Einkünfte aus dem Riester-Vertrag erst im Ruhestand versteuern.
    • Eine lebenslange Rente erhalten Sie im Ruhestand aus dem Riester-Vertrag. Schon gewusst: Jede Generation lebt im Schnitt rund 7,5 Jahre länger als die davor.

  • Warum ist eine Riester-Rente sinnvoll?

    Die monatliche gesetzliche Rente entspricht bei weitem nicht dem Gehalt, das Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit zur Verfügung hatten. Das Rentenniveau im Jahr 2016 lag bei 48,1 % im Vergleich zum Durchschnittsverdienst. Derzeit klafft eine Rentenlücke von 51,9% auf, wenn keine private Vorsorge getroffen wurde. Bis zum Jahr 2030 ist prognostiziert, dass das Rentenniveau auf unter 43 % sinken wird und die Rentenlücke bei über 57 % liegen wird.

    Der Staat unterstützt Sie mit der Riester-Rente beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge und gibt als Bonbon Zulagen dazu. So wird die Rentenlücke zumindest ein wenig gefüllt und Sie müssen im Ruhestand nicht auf Ihren gewohnten Lebensstandard verzichten.

    Gerade bei geringem Einkommen wirken sich die Zulagen besonders aus.

  • Warum ist eine Riester-Rente für Frauen sinnvoll?

    Viele Frauen reduzieren ihre Arbeitszeit, da sie sich für die Betreuung der Kinder oder pflegebedürftigen Familienangehörigen entscheiden. Die Rentenansprüche fallen dadurch um einiges geringer aus, als bei durchgängig zu 100 % berufstätigen Frauen. Eine zusätzliche finanzielle private Altersvorsorge ist unabdingbar.

    Da sich eine Riester-Rente für Familien mit Kindern aufgrund der hohen jährlichen Zulagen lohnt, ist dies eine geeignete Form, um sich ein finanzielles Polster für die Rente anzulegen.

  • Wer erhält die Riester-Förderung?

    Jeder Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt sowie Beamte. Des Weiteren können noch auszugsweise folgende Personengruppen von der Riester-Förderung profitieren:

    • Mütter und Väter während ihrer Kindererziehungszeit innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt
    • Bundesfreiwilligendienstleistende, Helfer im FSJ (Freiwilligen Sozialen Jahr) oder im FÖJ (Freiwilligen Ökologischen Jahr)-
    • Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (auch wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen zu hohen Vermögens oder Einkommens ruht)
    • Geringfügig Beschäftigte, wenn auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet wurde
    • Berufs- und Zeitsoldaten
    • Pflichtversicherte Landwirte
    • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
    • Bezieher von Erwerbsminderungsrenten bzw. Dienstunfähigkeitspensionen
    • Ehegatten von förderberechtigten Personen, die selbst nicht förderberechtigt sind (sogenannte mittelbar förderberechtigte Personen)

  • Wie hoch sind die jährlichen Zulagen bei einer Riester-Rente?

    • Grundzulage Erwachsener: 175 €
    • Kinderzulage:
      300 € (geboren ab 01.01.2008)
      185 € (geboren bis 31.12.2007)
    • Berufseinsteiger-Bonus: 200 € einmalig, bis zum 25. Lebensjahr

  • Welche Formen der Riester-Rente gibt es bei der VPV?

    • Fondsgebundene Riester-Rente
      Die Sparbeiträge werden in Aktien- und Renten-Fonds investiert, um von einer höheren Rendite zu profitieren.

  • Welche Sicherheit bietet mir eine Riester-Rente?

    Die Riester-Verträge sind an diverse staatliche Auflagen gekoppelt. Alle Riester-Verträge, bei denen es zu einer Rentenauszahlung kommt, müssen u. a. diese Kriterien erfüllen:

    • 100%ige Sicherheit für die eingezahlten Beiträge plus staatlichen Zulagen bei Rentenbeginn
    • Lebenslange Rente
    • Für Verträge die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, ist der Auszahlungsbeginn auf das 62. Lebensjahr festgelegt.
    • Einmal jährlich ein umfassender Bericht über die eingezahlten Beiträge, gebildetes Kapital, Erträge, Kosten etc.

  • Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

    Es muss immer im Einzelfall betrachtet werden, für wen sich eine Riester-Rente lohnt. Allgemein kann man sagen, Familien mit Kindern und Geringverdiener profitieren von den Zulagen und gut verdienende Singles profitieren von den Steuervorteilen. Am deutlichsten lässt sich dies an folgenden drei Rechenbeispielen veranschaulichen:

    Beispielrechnung – Ehepaar, ein Kind (geboren ab dem 01.01.2008), ein Rentenversicherungspflichtiger, beide mit Altersvorsorge-Vertrag

    Beitragspflichtige Einnahmen 50.000 €
    Davon 4 % 2.000 €
    Kinderzulage 300 €
    Grundzulage 350 € (2 x 175 €)
    Mindesteigenbeitrag 1.410 € (monatlicher Eigenbeitrag: 117,50 €)
     
    Gesamtbeitrag 2.060 €
    Förderquote 31,6 %
    Zusätzliche Steuerersparnis 9 €

    Beispielrechnung - Alleinstehend, zwei Kinder

    Beitragspflichtige Einnahmen 40.000 €
    Davon 4 % 1.600 €
    Grundzulage 175 €
    Kinderzulage 600 € (2 x 300 €)
    Eigenbeitrag 825 € (monatlicher Eigenbeitrag: 68,75 €)
     
    Gesamtbeitrag 1.600 €
    Förderquote 48,4 %
    Zusätzliche Steuerersparnis 0 €

    Beispielrechnung – Alleinstehend, ohne Kind, Geringverdiener

    Beitragspflichtige Einnahmen 25.000 €
    Davon 4 % 1.000 €
    Grundzulage 175 €
    Eigenbeitrag 825 €
     
    Gesamtbeitrag 1.000 €
    Förderquote 17,5 %
    Zusätzliche Steuerersparnis 0 €

    Beispielrechnung - Gutverdienender Single

    Beitragspflichtige Einnahmen 75.000 €
    Davon 4 % 3.000 €
    Maximal 2.100 €
    Grundzulage 175 €
    Eigenbeitrag 1.925 € (monatlicher Eigenbeitrag: 160,42 €)
     
    Gesamtbeitrag 2.100 €
    Förderquote 43,9 %
    Zusätzliche Steuerersparnis 530 €

  • Wie viel Riester-Rente bekomme ich?

    Das hängt davon ab, wie viel Sie monatlich in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Sie können Ihren Riester-Vertrag jährlich mit maximal 4 % Ihres Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagensumme, besparen. Wenn Sie weniger einzahlen, reduziert sich die Zulage entsprechend. Die Förderung ist auf einen jährlichen Maximalbetrag von 2.100 € beschränkt.

    Wichtig: Passen Sie den Eigenbeitrag bei Gehaltserhöhungen und dem Wegfall der Kinderzulage (sobald Kinder nicht mehr kindergeldberechtigt sind) an, um die vollen Zulagen zu erhalten.

  • Welche Möglichkeiten haben Sie während der Aufschubzeit?

    Folgende Optionen stehen Ihnen während der gesamten Aufschubzeit zur Verfügung.

    Wohnriester:

    Sie haben vor Beginn der Rentenzahlung das Recht, sich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres das gebildete Kapital vollständig für eine Verwendung als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag im Sinne des § 92a EstG auszahlen zu lassen. Bei der Verwendung zu diesem Zweck entstehen Kosten in Höhe von 100 €, die vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden. Die Auszahlung führt zum Wegfall bzw. der Reduktion des gebildeten Kapitals und der versicherten Leistungen. Das entnommene Kapital kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zurückgezahlt werden. Die Wohnriesterentnahme ist nicht steuerschädlich. Die Besteuerung erfolgt erst zum vereinbarten Rentenübergang.

    Ein Antrag zur Wohn-Riester-Entnahme wird direkt bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gestellt. Formulare und ausführliche Informationen befinden sich auf der ZfA Homepage https://riester.deutsche-rentenversicherung.de

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Wohnriester sind:

    • Sie wohnen selbst in der Immobilie.
    • Sie sind Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie.
    • Die Immobilie befindet sich in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen).
    • Sie nutzen das Geld für eine Sondertilgung bzw. Ablösung eines Darlehens.

    Kapitalübertragung:

    Die Versicherung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden, um das gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen zu lassen. Dieser Vertrag muss zertifiziert sein und auf Ihren Namen lauten. Eine Kapitalübertragung ist momentan nur zu einem anderen Anbieter möglich. Eine Übertragung auf einen Vertrag innerhalb der VPV ist leider nicht möglich. Nach Beginn der Auszahlungsphase ist eine Übertragung des gebildeten Kapitals nicht möglich. Die Übertragung des Kapitals auf einen zertifizierten Vertrag ist nicht steuerschädlich.

    Im Falle der Übertragung entstehen Kosten in Höhe von 100 €, die vom gebildeten Kapital abgezogen werden. Das Kapital kann nicht ausgezahlt, sondern nur direkt auf den neuen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Die Zertifizierung des neuen Vertrags muss bei Beantragung nachgewiesen werden.

  • Welche Möglichkeiten haben Sie zum Rentenübergang?

    Für Riester-Renten gibt es zusätzlich zum normalen Rentenübergang unterschiedliche Optionen. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten. Im Einzelfall wäre zu prüfen, was bei Ihrem Vertrag zutrifft.

    Kleinbetragsrente:

    Liegt eine sogenannte Kleinbetragsrente vor, können Sie das Kapital als Einmalzahlung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus dem vorhandenen geförderten Kapital bei Rentenübergang eine sehr geringe Rente ergeben würde. Die Kleinbetragsrente hängt von der Bezugsgröße West nach §18 Sozialgesetzbuch IV ab. Dabei darf die monatliche Rente aus dem geförderten Kapital nicht größer als ein Prozent dieses Werts sein. Im Jahr 2021 liegt diese Grenze, die das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet, bei 3.290 Euro. Ein Prozent monatlich entspricht demnach 32,90 Euro. Sofern die monatliche Riesterrente geringer ist, haben wir das Recht, die Leistung in einer Summe zu erbringen. Hierbei können auch mehrere bei uns bestehende Verträge zusammengefasst werden. Diese Einmalauszahlung ist nicht steuerschädlich, das heißt, Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben erhalten. Der einmalig gezahlte Betrag wird, wie die Rente, voll besteuert.

    Beispiel:

    • a) Ein Vertrag hat bei Ablauf ein garantiertes Kapital von 6.000 € sowie ein Überschussguthaben von 1.000 €.
      Aus dem garantierten Kapital von 6.000 € ergibt sich eine monatliche Rente von 25 €. Damit errechnet sich aus dem Gesamtkapital eine monatliche Rente von
      7.000 / 6.000 * 25 = 29,17 €
      Der Wert liegt unter dem Referenzwert von 32,90 €. Daher ist eine Einmalzahlung anstatt der Rentenzahlung möglich.
    • b) Ein anderer Vertrag hat bei Ablauf ein garantiertes Kapital von 8.000 € sowie ein Überschussguthaben von 2.000 €.
      Aus dem garantierten Kapital von 8.000 € ergibt sich eine monatliche Rente von 30 €. Damit errechnet sich aus dem Gesamtkapital eine monatliche Rente von
      10.000 / 8.000 * 30 = 37,50 €
      Der Wert liegt über dem Referenzwert von 32,90 €. Daher ist eine Einmalzahlung anstatt der Rentenzahlung hier nicht möglich.

    Falls die zu zahlende Rente weniger als 50 € monatlich beträgt, haben wir das Recht, mehrere Monatsrenten zu einer Auszahlung zusammenzufassen.

    Teilauszahlung in Höhe von 30 %:

    Ergibt sich bei Ablauf eine laufende Rentenzahlung, kann eine Einmalzahlung in Höhe von 30 Prozent des vorhandenen geförderten Kapitals erfolgen. Danach folgt die reguläre laufende Auszahlung der lebenslangen Rente. Die Einmalauszahlung ist nicht förder-/steuerschädlich. Der einmalig gezahlte Betrag reduziert allerdings das anschließende Altersgeld und wird, wie die Rente, voll besteuert. Sofern nach Inanspruchnahme der Teilauszahlung nur noch eine Rente vorliegt, die unter der Höhe der Kleinbetragsrente liegt, wird diese trotzdem monatlich ausgezahlt.

    Der Antrag auf eine Teilauszahlung bei Rentenbeginn muss mindestens drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

    Beispiel:

    Ein Vertrag hat bei Ablauf ein Vertragsguthaben von 10.000 €, aus dem sich eine Rente von 40 € ergibt.
    Auf Antrag des Kunden erfolgt eine Teilauszahlung in der maximalen Höhe von 30 % von 10.000 €, also von 3.000 €.
    Die verbleibende monatliche Rente beträgt somit
    (10.000 – 3.000) / 10.000 * 40 = 28,00 €
    Obwohl der Wert unter der Referenzgröße von 32,90 € für Kleinbetragsrenten liegt, wird die Rente monatlich ausgezahlt.

    Verschiebung des Rentenbeginns:

    Die Auszahlung der Riesterrente erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Verschiebung des Rentenbeginns ist möglich. Hierbei gibt es verschiedene Varianten:

    Klassische und fondsbetonte Riesterrenten:

    Bei klassischen Riesterrenten erfolgt die Auszahlung der Riesterrente zum vereinbarten Zeitpunkt.

    • a) Eine Vorverlegung des Rentenbeginns ist bei klassischen Riesterverträgen nicht möglich.
    • b) Sie haben jedoch das Recht, den Rentenbeginn um volle Jahre hinauszuschieben.

    Die Verschiebung des Rentenbeginns ist nicht steuerschädlich.

    Power-Riesterrenten:

    Bei Power-Riesterrenten ist ein früherer Auszahlungsbeginn möglich - bei Verträgen, die vor 01/2012 abgeschlossen wurden, bereits ab dem 60. Lebensjahr, bei später geschlossenen Vereinbarungen ab dem 62. Lebensjahr.

    • a) Sie haben das Recht, den Rentenbeginn um bis zu fünf volle Jahre vorzuverlegen, sofern er zum vorgezogenen Rentenbeginn sowohl das 60. bzw. 62. Lebensjahr vollendet hat als auch das Vertragsguthaben die Summe der eingezahlten Beiträge und der uns zugeflossenen staatlichen Zulagen übersteigt.
    • b) Es ist ebenso möglich, den Rentenbeginn bis spätestens zum Monatsersten nach Ihrem 75. Geburtstag um volle Jahre hinauszuschieben.

    Die Verschiebungen des Rentenbeginns sind nicht steuerschädlich.

    Der Antrag auf eine Änderung des Rentenbeginns muss mindestens drei Monate vor dem aktuell vereinbarten Rentenbeginn beziehungsweise bei Vorverlegung mindestens drei Monate vor dem neuen Rentenbeginn gestellt werden.

  • Wie erhalte ich die jährlichen Zulagen?

    Die Zulagen müssen innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Wenn Sie einen Riester-Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben, erteilen Sie diesem einen sogenannten Dauerzulagenantrag (Vollmacht). Der Versicherer beantragt für Sie dann automatisch jährlich die Zulagen.

  • Wie wird die Riester-Rente versteuert?

    Die Auszahlungen aus einem Riester-Vertrag unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Die spätere Rentenzahlung wird in voller Höhe versteuert, inklusive Erträgen und Zulagen. Wie hoch die Steuerlast ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Normalerweise ist dieser niedriger als während des Berufslebens.

  • Wo wird die Riester-Rente in der Steuererklärung eingetragen?

    In der Anlage AV können Sie die Altersvorsorgebeiträge für eine Riester-Rente angeben und steuerlich geltenend machen. Vom Anbieter erhalten Sie jährlich eine Benachrichtigung über die Beitragszahlung.

  • Wann bekomme ich die Riester-Rente ausgezahlt?

    Die Riester-Rente wird in der Regel ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von derzeit 67 Jahren ausgezahlt. Für ab 2012 abgeschlossene Verträge erfolgt die Auszahlung frühestens mit dem 62. Geburtstag. Wird eine frühere Auszahlung gewünscht, müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden (sogenannte schädliche Verwendung).

  • Was passiert mit einer Riester-Rente im Todesfall?

    Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Rentenbeginns, erfolgt die Auszahlung des Vertragsguthabens abzüglich der Zulagen und steuerlichen Förderung an die Erben oder eine andere begünstigte Person. Auf Wunsch kann das gesamte Vertragsguthaben, inklusive der staatlichen Zulagen, auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden.

    Falls der Todesfall während des Rentenbezugs eintritt, können die Erben oder eine andere bestimmte Person die Rentenzahlungen, abzüglich der staatlichen Förderung, bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit weiter beziehen.

  • Was passiert mit der Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit?

    Wer arbeitslos wird behält trotzdem seinen Anspruch auf Förderung. Allerdings kann evtl. der nötige Eigenbeitrag nicht mehr aufgebracht werden. Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:

    Der Vertrag kann

    • mit geringeren Beiträgen und einer dann gegebenenfalls reduzierten Zulage fortgeführt werden.
    • beitragsfrei gestellt werden.
    • aufgelöst werden.

    Bei Auflösung des Vertrages muss jedoch die gesamte bis dahin erhaltene Förderung zurückgezahlt werden. Dies nennt man „schädliche Verwendung“.

    Solange das Vermögen nicht „schädlich verwendet“ wird, gilt es in der Ansparphase als geschütztes Vermögen. Es fließt daher nach derzeitigem Stand nicht in die Ermittlung des verwertbaren Vermögens von Arbeitslosengeld-II-Empfängern ein und ist somit während der Ansparphase vor dem Zugriff von Arbeitsagenturen und Sozialämtern geschützt.

Eine private Altersvorsorge ist heutzutage ein absolutes Muss. Und dann noch mit staatlichen Zulagen bzw. Steuervergünstigungen – einfach genial!

Nehmen Sie es selbst in die Hand und sorgen Sie mit einer Riester-Rente für Ihren Ruhestand privat vor.

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Ihr persönliches Angebot

Wenn Sie sich eine private Altersvorsorge mit Geld vom Staat aufbauen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Ihren VPV Vorsorgeberater. Er unterbreitet Ihnen gerne ein Angebot.

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VPV Power-Basisvorsorge

Eine ideale Altersvorsorge für Selbstständige, Freiberufler und Besserverdiener, die Wert auf eine lebenslange Rente legen und von attraktiven Steuervorteilen profitieren möchten.

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