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Ärztin verklagt wegen Impfschaden nach Covid-19-Impfung

Wer wegen eines nach einer Covid-19-Impfung behaupteten Impfschadens von dem Impfarzt Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld fordert, muss nachweisen, vor dem Eingriff nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Impfung aufgeklärt worden zu sein. Das hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 14. Februar 2023 entschieden (1 O 65/22).

Der Entscheidung lag der Fall einer Frau zugrunde, die in einem Pflegeheim eine Ausbildung zur Kranken- und Altenpflegerin absolvierte. Dort wurde sie im Januar und Februar 2021 von einer Impfärztin mit einem neuen mRNA-Impfstoff geimpft.

Neurologische Störungen

Wegen nach der zweiten Impfung auftretender Beschwerden, wurde die Auszubildende mit dem Verdacht auf eine Impfreaktion in ein Heilbronner Klinikum eingeliefert. Dort wurde sie einige Tage stationär behandelt. Doch auch danach klagte sie über anhaltende neurologische Störungen.

Die führte die Frau auf die zweite Impfung zurück. Daher verklagte sie die Ärztin auf Zahlung von Schadenersatz sowie eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 50.000 Euro. Ihr Argument: Sie sei von der Impfärztin nicht ausreichend über die Risiken der Covid-19-Impfung aufgeklärt worden zu sein.

Fehlender Beweis für Behauptung

Ohne Erfolg: Das Heilbronner Landgericht wies die Klage als unbegründet zurück.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Klägerin den Beweis für ihre Behauptung schuldig geblieben, vor der Impfung nicht ordnungsgemäß über deren Risiken aufgeklärt worden zu sein. Denn ihr sei, wie in solchen Fällen üblich, ein Aufklärungsmerkblatt übergeben worden, in dem unter anderem über die Risiken und Nebenwirkungen einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff aufgeklärt worden sei.

Keine Fragen gestellt

Der Frau sei darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt worden, der Ärztin vor dem Eingriff Fragen zu stellen. Davon habe sie jedoch nachweislich keinen Gebrauch gemacht. Nach Überzeugung des Gerichts kann der Medizinerin daher keine Verletzung ihrer Aufklärungspflicht vorgeworfen werden.

Die Richter sahen sich nicht dazu veranlasst zu prüfen, ob die Betroffene tatsächlich einen Impfschaden erlitten hatte. Denn für den habe sie die Impfärztin unter den gegebenen Umständen so oder so nicht verantwortlich machen können.

Was bei Schicksalsschlägen hilft

Schicksalsschläge wie dem hier geschehenen Impfschäden oder auch nicht erfolgreiche Krankenbehandlungen lassen sich leider nicht ausschließen.

Dann kann es aber hilfreich sein, nach Verantwortlichen zu suchen und diese haftbar zu machen. Dabei ist eine Rechtsschutzversicherung die Gewähr dafür, dass man bei einem vergeblichen Rechtsschreit nicht auf den mitunter sehr hohen Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht sitzen bleibt.

Um die bestmögliche medizinische Versorgung zu erhalten, ist eine private Krankenversicherung beziehungsweise die Kombination von Krankenkasse und privater Zusatzpolice, auch für den Pflegefall, empfehlenswert.

Auch um eine ausreichende Absicherung des Arbeitseinkommen sollte man sich rechtzeitig kümmern.