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Berufseinsteigerbonus für junge Riester-Sparer
Aktuell beträgt die Höhe der Altersrente für einen Durchschnittsverdiener, der 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, weniger als die Hälfte des bisherigen Arbeitseinkommens. Die jüngere Generation muss sogar mit einem noch niedrigeren Rentenniveau rechnen. Daher sollte jeder so früh wie möglich für das Alter vorzusorgen. Wer jünger ist als 25 Jahre und sich diesbezüglich für eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Riester-Vertrages entscheidet, bekommt neben den dafür üblichen Zulagen und Vergünstigungen einen Sonderbonus in Höhe von 200 Euro.
Ein sogenannter Standardrentner, also ein Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang so viel wie der Durchschnitt aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten verdiente und dafür Rentenversicherungs-Beiträge entrichtete, hat derzeit ein Nettorentenniveau von 48,1 Prozent. Das heißt, die Höhe seiner gesetzlichen Altersrente beträgt weniger als die Hälfte seines bisherigen Arbeitsverdienstes.
Zwar ist gesetzlich geregelt, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent fällt, allerdings rechnet auch die Bundesregierung damit, dass es danach noch weiter sinken wird. Da bereits jetzt die gesetzliche Altersrente eines Arbeitnehmers in der Regel nicht ausreicht, damit er seinen bisherigen Lebensstandard sichern kann, fördert der Staat eine zusätzliche Altersvorsorge zum Beispiel in Form eines Riester-Vertrages mit Geldzulagen und Steuervergünstigungen.
Für junge Riester-Sparer bis 25 Jahre gibt es darüber hinaus noch eine einmalige Sonderzulage, den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus, in Höhe von 200 Euro.
Wie der Staat den Riester-Sparer fördert
Alle gesetzlich Rentenversicherungs-Pflichtigen wie Arbeitnehmer und Auszubildenden sind berechtigt, als unmittelbar Förderberechtigte und ihre Ehepartner als mittelbar Förderberechtigte mit einem Riester-Rentenvertrag für das Alter vorzusorgen. Ein Riester-Sparer, der selbst mindestens 60 Euro im Jahr in den geförderten Vertrag einzahlt, hat Anspruch auf eine staatliche Grundzulage und Kinderzulage sowie auch steuerliche Vergünstigungen.Um die maximale Zulagenhöhe zu erhalten, muss man vier Prozent seines sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag als Sparbeitrag – also Eigenbeitrag inklusive der staatlichen Zulagen – einzahlen. Bei einem geringeren Sparbeitrag gibt es eine anteilig geringere Zulagenhöhe.
Die maximale Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Für jedes Kind des Riester-Sparers, für das ein Kindergeldanspruch besteht, erhält er als Kinderzulage zusätzlich bis zu 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, sind es 300 Euro. Wie bereits erwähnt, erhalten Förderberechtigte, die vor ihrem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von bis zu 200 Euro.
Zudem kann der Riester-Sparer seine in einen Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge bis maximal 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen, wenn die Steuerersparnis dadurch höher ist als die Zulagen. Auf Wunsch berät der Versicherungsvermittler, welche Altersvorsorgevarianten inklusive der Riester-Rente im individuellen Fall sinnvoll sind.