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Cabrio: Die Sonne reinlassen, aber Diebe aussperren

Auch wenn Cabrios längst nicht mehr so beliebt sind, wie sie mal waren, gibt es nach wie vor durchaus viele Zeitgenossen, die dem offenen Fahren Freude abgewinnen können. Allerdings gibt es gute Gründe, das Stoff- oder Metalldach zumindest beim Parken zu schließen. Wer hier nämlich leichtsinnig ist, riskiert unter Umständen sogar seinen Kaskoschutz.

Wenn ein Wagen gestohlen wird, so leistet die Teilkaskoversicherung – sofern diese für das betreffende Fahrzeug besteht – und bezahlt den entstandenen Schaden abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts. Und sie leistet auch, wenn fest verbaute Teile, wie die Airbags beziehungsweise das Radio durch Diebe gestohlen wurden.

Sie übernimmt ferner die Reparaturkosten für Beschädigungen am Auto, die durch einen Einbruch-Diebstahl entstanden sind – bei einem Cabrio also beispielsweise die Reparaturkosten für ein aufgeschlitztes Stoffdach, wenn das Radio geklaut wurde.

Wann ist das Verhalten grob fahrlässig?

Diese Regelungen zur Teilkaskoversicherung gelten für alle Autos, also auch für Cabrios. Wer sich als Kfz-Halter oder-Fahrer jedoch grob fahrlässig verhält und es deswegen einem Dieb besonders einfach macht, muss mit finanziellen Folgen rechnen, sofern Schäden bei grober Fahrlässigkeit nicht ausdrücklich mitversichert wurden. Denn dann kann der Kfz-Versicherer die Teilkaskoleistung anteilig zur Schuld des Kfz-Fahrers oder -Halters kürzen oder sogar komplett verweigern.

Die Grenze, wann eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist fließend – vor allem im Hinblick auf die Frage, ob das Dach bei einem geparkten Cabrio geschlossen werden muss oder nicht, damit man nicht seine Ansprüche – gegebenenfalls anteilig – verliert.

Hat der Fahrer beispielsweise die Türen und Fenster nicht abgeschlossen oder gar noch den Schlüssel stecken lassen, so wäre dieses Verhalten grob fahrlässig. Der Versicherer könnte dann die Zahlung kürzen oder unter Umständen sogar ganz verweigern.

Beim Parken Dach schließen

Doch wie ist dies mit einem geöffneten Carbiodach? Grundsätzlich handelt ein Fahrer nicht automatisch schon deshalb grob fahrlässig, nur weil er das Cabrio mit geöffnetem Dach abgestellt hat. Dies gilt jedoch nur, sofern das Fahrzeug nur kurzzeitig und dort abgestellt wurde, wo ein geringes Diebstahlrisiko herrscht, also beispielsweise an einer belebten Straße und Fenster sowie Türen geschlossen wurden.

Anders sieht es aus, wenn der Wagen länger geparkt wird oder an einem wenig frequentieren öffentlichen Platz steht. Dann könnte man dieses Verhalten durchaus als grob fahrlässig bewerten.

Ein Beispiel: Steht das Cabrio mit geöffnetem Dach an der Straße vor der Eisdiele (Fenster geschlossen, Lenkradschloss eingerastet, Türen verschlossen) und wird gestohlen, gibt es kaum Probleme mit dem Versicherer. Geht man allerdings wandern und parkt den Wagen hierfür stundenlang mit geöffnetem Dach auf einem einsamen Waldparkplatz, dann sieht es anders aus. Deshalb empfiehlt es sich, das Dach zuzumachen.

Keine Wertgegenstände im Auto liegen lassen

Ein beim Parken geschlossenes Cabriodach hat aber auch noch ganz praktische Vorteile: So heizen sich beispielsweise die Sitze – Vorsicht ist vor allem bei dunklen Ledersitzen geboten – durch die Sonneneinstrahlung nicht so stark auf.

Außerdem gelangen bei geschlossenem Dach keine Blätter, Unrat oder Hinterlassenschaften von Vögeln in den Innenraum des Pkws. Und selbst ein unerwarteter Regenschauer ist bei geschlossenem Dach kein Problem.

Unabhängig, ob Cabrio oder nicht und ob Dach zu oder offen – es sollten grundsätzlich keine Wertgegenstände wie ein Smartphone oder eine Handtasche im Fahrzeug verbleiben, wenn es geparkt ist. Denn diese ziehen Gelegenheitsdiebe an und der Schaden wird in der Regel nicht von der Kaskoversicherung ersetzt.