News

Damit Autodiebe erfolglos bleiben

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes werden jedes Jahr zwischen 14.000 und 16.600 gestohlene Autos gemeldet, die auch nicht mehr ermittelt werden konnten. Die Polizei gibt Tipps, was Pkw-Halter und -Fahrer beachten sollten, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.

Wie den Bundeslagebildern zur Kfz-Kriminalität, die jedes Jahr vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht werden, zu entnehmen ist, wurden von 2018 bis 2021 jährlich zwischen 14.025 und 16.613 Autos geklaut und nie wieder aufgefunden. Das sind pro Tag zwischen 38 und 45 Pkws.

Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes können Autofahrer jedoch bereits mit einfachen Maßnahmen das Diebstahlrisiko minimieren.

Selbst die Parkplatzwahl kann entscheidend sein

Der Diebstahlschutz fängt bereits bei der Wahl des Parkplatzes an. Die Polizei rät, ein Auto, wenn möglich in eine abschließbare Garage oder wenigstens an einer gut beleuchteten und belebten Straßen abzustellen. Grundsätzlich sind beim Abstellen des Autos zudem alle Fenster und das Schiebedach zu schließen. Hat das Fahrzeug eine Diebstahlalarmanlage, sollte diese aktiviert werden. Und für Cabrios gilt: Ein Auto mit geschlossenem Dach lässt sich deutlich schwerer entwenden.

Jeder Autofahrer, der sein Auto abstellt, solle immer den Zündschlüssel abziehen, das Lenkradschloss einrasten lassen und das Fahrzeug sorgfältig verriegeln. Dies gilt auch bei einem kurzen (Tank-)Stopp.

Bei Funksystemen zum Öffnen und Schließen der Türen und des Kofferraums per Knopfdruck auf dem Schlüssel ist außerdem darauf zu achten, dass das Fahrzeug die erfolgreiche Verriegelung optisch und/oder akustisch anzeigt. Sogenannte Funkblocker können dies nämlich verhindern mit der Folge, dass der Wagen offen ist und bleibt, obwohl er eigentlich durch den Besitzer per Funk verschlossen wurde.

Damit der Autoschlüssel nicht zum Diebstahl verleitet

Grundsätzlich sollte man seinen Autoschlüssel niemals in die Jacken- oder Manteltasche stecken, wenn man die Kleidungsstücke beispielsweis in einem Restaurant unbeobachtet an der Garderobe oder an einer Stuhllehne aufbewahrt. Des Weiteren sollte niemals der Zweitschlüssel im oder am Fahrzeug versteckt werden. Professionelle Diebe kennen alle Verstecke und suchen dort gezielt.

Wie die Polizei betont, ist nach aktueller Rechtsprechung das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im Fahrzeug eine grobe Fahrlässigkeit. Der Kfz-Versicherer, bei dem eine Kaskoversicherung für das Auto und damit zumindest eine finanzielle Diebstahlabsicherung besteht, könnte deswegen unter Umständen beim Autodiebstahl die Entschädigungsleistung verweigern.

Vorsicht ist außerdem bei sogenannten Keyless-Systemen geboten. Sie erlauben es, ein Auto zu öffnen und zu starten, ohne dass hierfür der Schlüssel aus der Tasche genommen werden muss. Es reicht, wenn sich der Autoschlüssel in unmittelbarer Nähe des oder im Auto befindet. Diese für den Fahrzeugnutzer eigentlich komfortable Funktion kann von Dieben missbraucht werden.

Mittels eines kleinen Senders und Empfängers kann der Dieb die Signale des Schlüssels, wenn dieser zum Beispiel zu Hause im Flur nahe der Haustüre liegt, weiterleiten und das auch mehrere hundert Meter entfernt stehende Fahrzeug öffnen, starten und auch wegfahren. Grundsätzlich empfiehlt die Polizei daher, Keyless-Schlüssel nie in der Nähe der Haus- oder Wohnungstür abzulegen, um einen solchen Diebstahl nicht zu ermöglichen.

Zusätzliche Systeme zum Diebstahlschutz

Es gibt zudem diverse mechanische Systeme, die einen Diebstahl erschweren. Eine Lenkradkralle verhindert beispielsweise das Drehen des Lenkrads, andere Systeme erlauben es nicht, dass ein Gang eingelegt wird. Derartige Systeme sollten stets gut sichtbar angebracht werden, denn sie wirken abschreckend. Eine abgeschlossene Garage schützt zusätzlich und ist deshalb der ideale Parkplatz.

Elektronische Diebstahlschutzsysteme, Diebstahlwarnanlagen und Kfz-Ortungssysteme sind hilfreich und ohne großen Aufwand nachrüstbar. Eine preisgünstige Alternative zu einem eingebauten Ortungssystem ist zum Beispiel die Nutzung eines (älteren) Smartphones mit einer Prepaidkarte. Dank spezieller Apps werden diese Handys nämlich zu mobilen Diebstahlwarnanlagen.

Sie reagieren dank Neigungssensor auf Lagenveränderungen, informieren dann den Besitzer beispielsweise über eine Textnachricht und können dank GPS den aktuellen Standort übermitteln. Hierfür muss das Gerät jedoch im Auto gut versteckt und mit Strom versorgt werden.

Keine Wertsachen im Auto lassen

Weitere Expertentipps: Wertgegenstände wie eine Handtasche, ein Navigationsgerät oder ein Smartphone sollten keinesfalls sichtbar im Fahrzeug liegen, denn diese verleiten zum Diebstahl und eine Autoscheibe lässt sich leicht einschlagen. Wenn Gegenstände im Auto verbleiben, dann im verschlossenen Kofferraum, sodass sie nicht zu sehen sind.

Besser ist es allerdings, gar keine Wertgegenstände im Auto zu lassen, zumal diese bei einem Diebstahl in der Regel auch nicht durch eine Kfz-Kaskoversicherung abgesichert sind. Weitere Tipps zum Kfz-Diebstahlschutz enthält das Webportal www.polizei-beratung.de und das kostenlos herunterladbare Faltblatt „Sicherheit rund ums Fahrzeug“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Wer eine Kfz-Teilkaskoversicherung hat – diese ist übrigens automatisch ein Bestandteil einer Kfz-Vollkaskoversicherung –, bekommt bei einem Fahrzeugdiebstahl den Schaden ersetzt. Dabei wird der Fahrzeugwert (Marktwert) zum Zeitpunkt des Diebstahls abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet.

Eine Besonderheit gilt bei neuen Fahrzeugen: Manche Versicherer entschädigen im Rahmen einer Kfz-Kasko den Neuwert, sofern eine Neupreis- oder Neuwertklausel im Kfz-Versicherungsvertrag enthalten ist und das Auto je nach Klauselvereinbarung erst maximal sechs, zwölf oder 24 Monate alt ist.