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Damit ein Maschinen- oder Anlagenausfall nicht zum Ruin führt

Der unvorhergesehene Stillstand einer Maschine oder Anlage kostet einem Unternehmen, das Waren herstellt oder bearbeitet, Zeit und Geld für Reparaturen oder einen kompletten Ersatz. Oftmals kommen noch weitere Aufwendungen sowie Ertragseinbußen hinzu. Im schlimmsten Fall kann dies zur Firmeninsolvenz führen. Daher ist es sinnvoll, dieses Risiko mit entsprechenden Versicherungspolicen abzusichern.

Viele Betriebe sind darauf angewiesen, dass vorhandene Anlagen und Maschinen reibungslos funktionieren. Zwar sind die Anschaffungs- und Wartungskosten in der Regel berechenbare Größen, doch der Zeitaufwand sowie die Reparatur- und Folgekosten, die ein unerwarteter Maschinen- oder Anlagenausfall mit sich bringen kann, sind oft unkalkulierbar.

Von teuren Sonn- und Feiertagszuschlägen, über hohe De- und Remontage- sowie Frachtkosten bis hin zu Ausgaben für Leihgeräte oder eine komplette Ersatzproduktion, um mögliche Konventionalstrafen zu vermeiden, ist vieles möglich. Kann ein Stillstand einer Abteilung oder eines kompletten Betriebes aufgrund eines Anlagen- oder Maschinendefekts trotz allem nicht verhindert werden, kommen noch Ertragsausfälle hinzu.

Spezieller Versicherungsschutz für Maschinen und Anlagen

Eine Inhaltsversicherung bietet für das Betriebsinventar wie Möbel, Computer, aber auch vorhandene Maschinen und Anlagen einen Versicherungsschutz gegen Schäden durch Brand, Einbruch-Diebstahl, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, Sturm und Hagel. Bezahlt wird für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung.

In diesen Policen können meist gegen Aufpreis auch Schäden durch sonstige Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung oder Lawinen im Rahmen einer sogenannten Elementarschaden-Versicherung mitversichert werden.

Es gibt aber noch zahlreiche weitere Ursachen, wie Materialfehler, menschliches Versagen, Vandalismus, technische Störungen und Überspannung, die zu einem unvorhergesehenen Ausfall von Maschinen oder Anlagen führen können.

Spezielle Absicherung von Maschinen und Anlagen

Ergänzend zur Inhalts-Police kann eine Maschinenversicherung – oder bei fahrbaren Maschinen, teils auch Maschinenkasko-Versicherung genannt – abgeschlossen werden. Sie sichert weitere Schadensrisiken ab, wie einen Maschinendefekt durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit.

Eine solche Police leistet auch bei Schäden durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler sowie durch Störungen bei Mess-, Regel- oder Sicherheits-Einrichtungen. Abgesichert sind üblicherweise zudem Maschinenschäden durch Kurzschluss, Überspannung, Schmiermittelmangel, Über- oder Unterdruck sowie durch Frost und Eisgang. Selbst eine vorsätzliche Schädigung durch Dritte ist normalerweise versichert.

Handelt es sich um zulassungspflichtige Arbeitsmaschine, die nicht unter den Schutz einer Inhaltsversicherung fällt, können in der Maschinenkasko-Police meist auch Schäden infolge Brand, Blitzschlag, Sturm, Explosion oder Überschwemmung mitversichert werden.

Vom Gabelstapler bis zur kompletten Fertigungsanlage

Versichern lassen sich in einer Maschinen- oder Maschinenkasko-Police einzelne oder im Rahmen einer gesamten Versicherungssumme alle vorhandenen stationären oder mobilen Maschinen und Anlagen.

Bei den stationären Geräten sind das unter anderem Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktions-, Mess-, Regeltechnik-, Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen. Dazu zählen Dreh-, Fräs-, Druck- und Falzmaschinen, Schneid-, Schweiß- und Lackieranlagen, Pressen, Turbinen, Generatoren, Kessel, Kompressoren und Pumpen.

Versicherbare mobile Anlagen sind Mess-, Prüf-, Werkstatt- und Sicherungsmaschinen, Baumaschinen wie fahrbare Krane, Betonmischanlagen, Bagger, Walzen, aber auch landwirtschaftliche Maschinen, Hub- und Gabelstapler sowie fahrbare Silos und Förderanlagen.

Im Reparaturfall werden die Ersatzteil-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungs-Kosten, die Lohnkosten mit möglichen Sonn- und Feiertagszuschlägen sowie sonstige vereinbarte Aufwendungen wie Entsorgungs-, De-, Remontage- und Transportkosten bis hin zu Maurerarbeiten erstattet. Bei einem Totalschaden wird je nach Vereinbarung der Zeitwert, also der Wert, den die Maschine unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und Gebrauch hat, oder der Neuwert erstattet.

Wenn ein Anlagendefekt zu Ertragsausfällen führt

Neben den Reparatur- und Wiederbeschaffungs-Kosten, die die Inventar-, die Maschinen- sowie Maschinenkasko-Versicherungen im Schadenfall abdecken, gibt es aufgrund eines Maschinen- oder Anlagendefektes noch weitere finanzielle Risiken. Doch auch diese lassen sich absichern.

Eine Maschinenmehrkosten-Police übernimmt zum Beispiel nach einem Maschinenausfall die Ausgaben für Leihmaschinen, alternative Fertigungsverfahren oder den Zukauf von Fertig- oder Halbfertigfabrikaten zur Weiterverarbeitung, um eine notwendige Ausweichproduktion zu ermöglichen.

Damit können zugesagte Liefertermine eingehalten und eventuell vereinbarte Konventionalstrafen vermieden werden. In manchen Maschinenversicherungen kann dieser Versicherungsschutz gegen Aufpreis mitversichert werden.

Ein Maschinenausfall führt oft zu entgangenen Erträgen, wenn dadurch Teile des Betriebes stillstehen. Mit einer Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung lassen sich diese Ertragsausfälle absichern. So lässt sich verhindern, dass eine Firma aufgrund einer beschädigten Maschine oder Anlage in finanzielle Schwierigkeiten gerät, beispielsweise weil Fixkosten wie Leasing-, Pacht- und Mietkosten, Kreditverpflichtungen sowie Löhne und Gehälter weiter anfallen.