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Das Fernweh ist groß, das Bedürfnis nach Sicherheit auch

Eine große Mehrheit der Bürger plant in diesem Jahr eine Urlaubsreise. Mehr als sechs von zehn wollen sich zudem entsprechend absichern, wie eine Umfrage eines Versicherers belegt. Besonders eine Versicherungspolice sollte auf keiner Auslandsreise fehlen.

Rund 86 Prozent der Deutschen haben konkret vor, in diesem Jahr endlich wieder „richtig“ in den Urlaub zu fahren. Zu diesem Ergebnis kommt die vom Marktforschungs-Institut Heute und Morgen GmbH im Auftrag eines Versicherers online durchgeführte Befragung. Insgesamt nahmen an der Umfrage 1.032 Personen im Alter von 18 bis 70 Jahren Ende Februar bis Anfang März 2022 teil. Die Sondierung ist nach Angaben der Studienauftraggeber repräsentativ.

Neben einer neu geweckten Reiselust stellten die Studienautoren fest, dass die Menschen seit Ausbruch der Pandemie Fahrten vorsichtiger und sorgfältiger planen. Fast die Hälfte hat Angst, einen Trip wegen Corona nicht antreten zu können. Dementsprechend achten 68 Prozent bei der Buchung auf flexible Reisebedingungen. Zudem ist das Bedürfnis nach Sicherheit groß. 66 Prozent der Befragten geben dies an. Dementsprechend planen 64 Prozent, eine Reiseversicherung abzuschließen – im vergangenen Jahr waren es 56 Prozent.

Urlauber sichern sich am liebsten gegen Rücktritt und Krankheit ab

Die am häufigsten genutzten Versicherungen sind laut der Umfrage Reiserücktritts-Versicherungen (68 Prozent) und (Auslands-) Reise-Krankenversicherungen (66 Prozent). 28 Prozent möchten außerdem auf Nummer sicher gehen und ergänzend eine Corona-Zusatzversicherung abschließen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung gehört dabei zu den wichtigsten Reisepolicen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei einem Unfall oder im Krankheitsfall viele krankheitsbedingte Kosten wie Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland nur anteilig oder gar nicht.

Selbst bei Reisen in Länder der Europäischen Union (EU) und einigen anderen Staaten, mit denen ein Sozialversicherungs-Abkommen besteht, sind gesetzlich Krankenversicherte nur teilweise abgesichert. Denn auch im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungs-Karte (EHIC), die in der Regel alle gesetzlich Krankenversicherte haben, werden die Krankheitskosten nur teilweise oder wie bei einem Krankenrücktransport auch gar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt dagegen bei einer während der Reise auftretenden Krankheit oder bei einem Unfall die notwendigen Ausgaben für eine ambulante und/oder stationäre Versorgung entsprechend dem in der Police festgelegten Versicherungsumfang. Wenn in der Police vereinbart, werden auch die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland übernommen.

Empfehlung vom Auswärtigen Amt

Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für eine Auslandsreise wird unter anderem vom Verband der gesetzlichen Krankenkassen, dem GKV-Spitzenverband, in allen landesspezifischen Merkblättern für Urlauber dringend angeraten.

Auch das Auswärtige Amt weist in seinem Webauftritt auf die Wichtigkeit der Auslandsreise-Krankenversicherung hin: „Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen adäquaten Krankenversicherungs-Schutz besitzen, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.“

Weiter heißt hier: „Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort anfallende Kosten (zum Beispiel Krankenhauskosten, Rettungsflug) grundsätzlich selbst zu tragen und können schnell alle Ersparnisse aufzehren. Diese Kosten können nicht von deutschen Auslandsvertretungen übernommen werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.“

Coronaspezifische Reisehinweise beachten

Wer in der aktuellen Coronazeit verreist, sollte darauf achten, dass die Auslandsreise-Krankenpolice auch Versicherungsschutz bietet, wenn man an Corona während der Reise erkrankt, selbst wenn das Auswärtige Amt für das jeweilige Land eine Covid-19-bedingte Reisewarnung ausgegeben hat.

Auch einige Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruch-Versicherungen bieten einen Schutz, wenn die Reise wegen einer Coronainfektion nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Je nach Vereinbarung übernehmen sie dann die anfallenden Stornokosten, entgangene Reiseleistungen und/oder die Mehrkosten zum Beispiel für Umbuchung oder ein Quarantänehotel. Es gibt auch Einzelpolicen, die beispielsweise bereits bestehende Auslandsreisekranken-, Reiserücktritts- und/oder Abbruch-Policen um den Versicherungsschutz im Coronafall ergänzen können.

Grundsätzlich sollte man sich vor der Buchung oder dem Reiseantritt online über bestehende Reisehinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes informieren. Hier sind unter anderem die Einreisevoraussetzungen und -beschränkungen sowie eventuell wegen Corona bestehende Quarantänebestimmungen und geltende Hygieneregeln des jeweiligen Reiselandes aufgeführt. Zu beachten sind aber auch die bestehenden Anordnungen bei der Wiedereinreise nach Deutschland, die es aufgrund der Covid-19-Pandemie gibt.