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Das Rentenproblem der Frauen
Die gesetzliche Altersrente reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard im Rentenalter zu halten. Bei vielen Frauen ist die Lage sogar noch schwieriger, denn im Vergleich zu den Männern ist ihr Rentenanspruch im Schnitt sogar noch deutlich geringer. Ein Grund dafür sind die teils geschlechterspezifisch unterschiedlichen Erwerbsbiografien, wie Daten der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes belegen.
Nach einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung erhielten letztes Jahr rund 18,5 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente in Höhe von im Schnitt 993 Euro pro Monat ausbezahlt. Der in der Statistik angegebene durchschnittliche Rentenzahlbetrag entspricht der Nettorentenhöhe – also der Rentenhöhe abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – vor Steuern, die auch ein Rentner zu zahlen hat.
Wie auch in den Jahren davor, unterscheidet sich die Rentenhöhe erheblich zwischen den Geschlechtern. Bei den knapp 8,2 Millionen männlichen Rentenbeziehern betrug die monatliche Durchschnittsrente 1.227 Euro. Die 10,3 Millionen Frauen, denen eine Altersrente überwiesen wurde, bekamen dagegen im Schnitt 34,2 Prozent weniger, nämlich nur 807 Euro im Monat. Betrachtet man die gängigen, aktuell beantragbaren Altersrentenarten im Einzelnen, zeigen sich auch hier erhebliche geschlechterspezifische Unterschiede.
Die häufigste Rentenart weist die höchste Differenz auf
Bei den fast 7,7 Millionen Beziehern einer Regelaltersrente lag der Rentenzahlbetrag im Schnitt bei 697 Euro. Durchschnittlich erhielten jedoch die 3,1 Millionen Männer mit dieser Rentenart 886 Euro, während die Rentenhöhe der 4,5 Millionen weiblichen Rentenbezieher nur knapp 566 Euro betrug.Bei dieser am häufigsten ausbezahlten Art der Altersrente war damit der Unterschied zwischen den Geschlechtern am höchsten – Frauen hatten eine um 36,2 Prozent geringere Rentenhöhe als Männer. Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus.
Über 2,2 Millionen Personen hatten letztes Jahr eine Altersrente für langjährig Versicherte mit einem monatlichen Zahlbetrag von durchschnittlich 1.162 Euro. Während jedoch die fast 1,4 Millionen männlichen Rentenbezieher im Schnitt 1.346 Euro bekamen, lag die Monatsrente der knapp 853.600 weiblichen Rentner fast 35,5 Prozent niedriger, nämlich bei nur 868 Euro. Anspruch auf eine solche Rentenart mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.
Rentenungleichheit selbst nach 45 Jahren Wartezeit
Weitere 1,9 Millionen Rentenempfänger erhielten eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit einer Durchschnittsrente von 1.419 Euro. Darunter waren knapp 1,1 Millionen Männer, sie bekamen im Schnitt rund 1.566 Euro pro Monat ausbezahlt. Bei den über 824.000 weiblichen Rentenbeziehern waren es dagegen nur 1.226 Euro und damit 21,7 Prozent weniger. Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorweisen kann.Eine weitere Altersrentenart ist die Altersrente für Schwerbehinderte für Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt, und die eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Sie kann abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen bezogen werden. Entsprechend des Geburtsjahres beträgt das früheste Renteneintrittsalter 60 bis 65 Jahre.
Knapp 1,8 Millionen Personen haben letztes Jahr eine solche Rente mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 1.227 Euro erhalten. Davon bekamen über eine Millionen Männer im Schnitt 1.375 Euro im Monat. Die fast 768.000 Frauen mit dieser Rentenart hatten 25,1 Prozent weniger, nämlich nur 1.029 Euro.
Die Gründe für die unterschiedlichen Rentenhöhen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt in seinem Webauftritt den Unterschied der geschlechter-spezifischen Rentenhöhen wie folgt: „Obwohl der Abstand kleiner wird, sind Altersrenten von Frauen im Durchschnitt durch ihre unterschiedliche Erwerbsbiografie immer noch deutlich niedriger als die von Männern.“ Aus den Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) geht hervor, dass zwar die Erwerbsquote der 15- bis 65-jährigen Frauen hierzulande zwischen 1992 und 2021 von 56,0 auf 72,1 Prozent gestiegen ist.Doch bei den Männern lag diese Quote sowohl im Jahr 1992 mit 78,4 Prozent als auch in 2021 mit 79,4 Prozent immer höher. Zudem zeigen Destatis-Auswertungen, dass Frauen auch letztes Jahr im Schnitt immer noch einen um rund 18 Prozent niedrigeren Stundenlohn hatten als Männer. Rund 71 Prozent der Lohnungleichheit ist darauf zurückzuführen, dass sie häufiger in schlechter bezahlten Branchen und Berufen, öfter in Teilzeit- und Minijobs sowie seltener in Führungspositionen arbeiten.
Aber rund 29 Prozent der geschlechter-spezifischen Verdienstungleichheit basiert nicht auf strukturellen Unterschieden wie Beschäftigungsumfang und Berufserfahrung. Das heißt, selbst mit einer vergleichbaren Berufstätigkeit – vom Berufsstatus bis hin zur Anzahl der geleisteten Stunden – und gleichwertigen Qualifikation wie Berufserfahrung beträgt der geschlechter-spezifische Lohnunterschied immer noch sechs Prozent.
Altersvorsorge: Keine Frage des Geschlechts
Die Fakten verdeutlichen, auch wenn heutzutage die meisten Frauen mittlerweile durch ein eigenes Einkommen eigenständige Rentenansprüche erwerben, führen immer noch geschlechterspezifische Unterschiede bei der Lohnhöhe sowie bei der Erwerbsbiografie dazu, dass sie weniger Rente bekommen als Männer. Doch auch insgesamt liegt das Rentenniveau aktuell bei nur rund 49 Prozent – Tendenz fallend.Umso wichtiger ist es, dass Männer und Frauen über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus für das Alter vorsorgen. Um eine Altersvorsorge angemessen zu planen, ist es prinzipiell wichtig zu wissen, wie groß die individuelle Rentenlücke – also die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente – sein wird.
Bei der Berechnung der persönlichen Rentenlücke und bei Fragen zur richtigen Höhe und der passenden Form einer sinnvollen Altersvorsorge sowie zur optimalen Nutzung von staatlichen Altersvorsorge-Förderungen hilft ein Versicherungsfachmann auf Wunsch weiter.