News
Die passende Absicherung für private Bauherren
Ein Bauvorhaben, egal ob Neubau oder An- und Umbauten, birgt zahlreiche Risiken – von Unfällen auf der Baustelle, bei denen Personen zu Schaden kommen, über Sachschäden an Gewerken und Baumaterialien bis hin zu Schäden an Nachbargebäuden. Im Schadenfall muss der Bauherr dafür haften – und das kann extrem teuer werden. Diese mitunter unkalkulierbaren Kostenrisiken lassen sich jedoch mit den passenden Versicherungspolicen absichern.
Ein Bauherr, auch wenn es sich dabei um eine Privatperson handelt, haftet für alle Gefahren, die von seiner Baustelle ausgehen – egal ob ein neues Haus gebaut oder ein bestehendes Gebäude um- oder ausgebaut, renoviert oder saniert werden soll.
Die Unfallrisiken auf einer Baustelle sind vielfältig: von nicht ordnungsgemäß abgesichertem Baumaterial auf dem Gehweg, verschmutzten Zufahrten, ungesicherten Baugruben, einer unzureichenden Beleuchtung und Beschilderung der Baustelle bis hin zu herunterfallenden Bauteilen. Schnell kann dadurch ein Bauarbeiter oder auch ein Passant zu Schaden kommen.
Zudem sind hohe Sachschäden zum Beispiel am eigenen Baumaterial und an den fertiggestellten Gewerken durch Brand, Blitzschlag, Starkregen, Sturm und Hagel oder auch durch Diebe möglich. Ferner besteht die Gefahr, dass auch Nachbarhäuser beschädigt werden, beispielsweise durch Erschütterungen des Erdbodens infolge notwendiger Abriss- oder Erdarbeiten.
Bauherren haben ein hohes Haftungsrisiko
Für all diese Schäden kann mitunter der Bauherr zur Kasse gebeten werden, denn private Bauherren können nahezu für alle Gefahren haftbar gemacht werden, die von ihrer Baustelle ausgehen.Insbesondere wenn eine Nachbarimmobilie beschädigt wird, beispielsweise weil Risse am Mauerwerk entstehen, oder auch wenn Personen verletzt werden und dauerhafte Folgen haben, summiert sich der Schadenersatz schnell auf eine sechs- bis siebenstellige Summe. Für die meisten Bauherren wäre dies eine finanzielle Katastrophe.
Eine Risikoabsicherung ist mit einer Bauherrenhaftpflicht-Versicherung möglich. Diese Police übernimmt berechtigte Ansprüche von Geschädigten, wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab.
Haftpflichtschutz für An- und Umbaumaßnahmen
Hausbesitzer, die nur kleine Aus- oder Umbaumaßnahmen durchführen wollen und bereits eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung haben, können sich unter Umständen den Abschluss einer eigenen Bauherrenhaftpflicht-Versicherung sparen.Denn eine bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherungspolice – ein entsprechender Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus ist oft kostenlos bereits in einer Privathaftpflicht-Police enthalten – beinhaltet meist einen Bauherrenhaftpflicht-Schutz bis zu einer bestimmten Bausumme.
Liegt das Bauvorhaben jedoch über dieser Bausumme, kann man beim Versicherer nachfragen, ob der Haftpflichtschutz gegen einen Aufpreis noch in der bestehenden Haus- und Grundbesitzer- oder Privathaftpflicht-Police mitversichert werden kann. Wenn nicht, sollte eine eigene Bauherrenhaftpflicht-Versicherung für die komplette Bausumme abgeschlossen werden.
Eigenschäden minimieren
Doch auch ein Eigenschaden des Bauherren zum Beispiel am bereits vorhandenen Baumaterial oder an fertiggestellten Gewerken kann während der Bauphase hoch sein. Solche Schäden können durch Unwetter wie Starkregen und Hagel, aber auch durch Diebstahl oder Vandalismus von unbekannten Dritten verursacht werden.Sogar die Bodenbeschaffenheit des Baugrundes kann zur finanziellen Gefahr für den Bauherrn werden, wenn es beispielsweise durch ein unerwartetes Absenken des Erdreichs zu Spannungsrissen in der bereits fertiggestellten Bodenplatte des Hauses kommt. Absichern lassen sich solche Schäden mit einer Bauleistungs- oder auch Bauwesenversicherung.
Je nach Vertragsvereinbarung sind in einer solchen Police während der Bauphase alle Bauleistungen, Baustoffe und fertiggestellten Bauteile des Roh-, Aus- oder Umbaus eines konkret benannten Bauvorhabens abgesichert.
Welche Risiken die Bauleistungs-Police absichert
Eine Bauleistungsversicherung leistet üblicherweise für unvorhersehbar eingetretene Schäden. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Starkregen, Hagel und Sturm, durch mutwillige und vorsätzliche Beschädigungen durch Unbekannte und auch durch ein Missgeschick des Bauherrn oder einer seiner Helfer.Darüber hinaus lassen sich oftmals Schäden, die aufgrund der nicht bekannten Eigenschaften des Baugrundes entstehen können, aber auch Diebstahlschäden von bereits fest mit dem Gebäude verbundenen Bauteilen wie Sanitäranlagen und Heizkörpern in der Police teils optional mitversichern.
Teils gegen Aufpreis vereinbart werden kann mitunter auch der Versicherungsschutz für Sturm- und Leitungswasserschäden an fertiggestellten Gebäudeteilen bis zum Abschluss der Baumaßnahmen.
Besonderheit bei Brand-, Explosions- und Blitzschäden
Zu beachten ist, dass Brand-, Explosions- und Blitzschäden an Baustoffen und Bauteilen, die sich auf dem Baugrundstück befinden, sowie an fertiggestellten Gewerken üblicherweise nur in einer Bauleistungs- oder Bauwesen-Police versichert sind, wenn dies dort ausdrücklich vereinbart ist.Grundsätzlich lassen sich Brand-, Explosions- und Blitzschäden aber auch mit einer Feuerrohbau-Versicherung absichern. Diese gibt es zwar als separate Police. Allerdings ist eine solche Feuerrohbau-Versicherung in vielen Gebäudeversicherungen kostenlos für Bauwerke enthalten, die binnen eines in der Police vereinbarten Zeitraumes, zum Beispiel binnen sechs oder 24 Monaten, fertiggestellt werden.
Daher kann es bei einem Neubau sinnvoll sein, bereits mit dem Baubeginn eine Gebäudeversicherung, die eine solche Feuerrohbau-Versicherung enthält, abzuschließen. Beim Um- oder Anbau einer bestehenden Immobilie sollte geprüft werden, inwieweit in der bereits bestehenden Gebäudeversicherung eine Feuerrohbau-Versicherung enthalten ist und ob die Versicherungssumme und die Dauer des Versicherungsschutzes für das Bauvorhaben ausreichen.
Wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind
Kurz vor dem Abschluss von Um- oder Anbaumaßnahmen muss eine bestehende Gebäudeversicherung an die Änderungen angepasst werden. Anderenfalls kann es zu einer Unterversicherung kommen. Im Schadenfall würde dann nur eine Schadenleistung entsprechend dem versicherten Anteil und nicht die tatsächliche Schadenhöhe erstattet werden.So erhöhen beispielsweise ein Anbau, ein Vollwärmeschutz oder auch eine neu installierte Photovoltaikanlage den Wert des Hauses. Die Versicherungssumme der bestehenden Gebäudeversicherung sollte entsprechend angepasst werden.
In manchen Fällen kann der Versicherungsschutz sogar günstiger werden: Wer beispielsweise seine Heizung wechselt und statt mit Öl nun mit Pellets heizt, kann sich in der Regel die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, die für die Öltanks noch sinnvoll war, sparen.
Weitere Versicherungstipps rund ums Bauen und die Immobilie enthält der Ratgeber „Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum“, der kostenlos vom Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. heruntergeladen werden kann. Prinzipiell empfiehlt sich noch vor Beginn der Baumaßnahmen eine individuelle Beratung durch den Versicherungsfachmann, um den Versicherungsschutz anzupassen und teure Absicherungslücken zu verhindern.