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Die Renteninformation – eine Grundlage für die Altersvorsorge

In der Regel bekommen gesetzlich Rentenversicherte ab dem 27. Lebensjahr eine individuelle Aufstellung der bisher erreichten und voraussichtlich k&uuml;nftigen gesetzlichen Rentenanspr&uuml;che im Alter und im Falle einer Erwerbsminderung. Diese Renteninformation wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt und ist unter anderem wichtig f&uuml;r die Ermittlung der passenden Einkommensabsicherung im Alter.<br /><br /> Seit 2002 versendet die <a target="_blank" href="http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/">Deutsche Rentenversicherung</a> (DRV) jedes Jahr an alle gesetzlich Rentenversicherten, die f&uuml;nf oder mehr Jahre an rentenrechtlichen Beitragszeiten aufweisen, zwischen dem 27. und 55. Lebensjahr, eine sogenannte <a target="_blank" href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/renteninformation/faq_renteninfo.html">Renteninformation</a>.<br /><br /> Diese enth&auml;lt Daten und Hochrechnungen zu den Anspr&uuml;chen hinsichtlich der Altersrente, aber auch einer m&ouml;glichen Erwerbsminderungsrente gegen&uuml;ber der <a target="_blank" href="https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/Wer-ist-versichert/wer-ist-versichert.html">gesetzlichen Rentenversicherung</a> (GRV).<br /><br /> <h2>Die bisherige H&ouml;he der Regelaltersrente &hellip;</h2> Auf der ersten Seite der Renteninformation findet der Versicherte im ersten Absatz das m&ouml;gliche Renteneintrittsdatum, ab dem er fr&uuml;hestens eine <a target="_blank" href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Die-regulaere-Altersrente/die-regulaere-altersrente_node.html">Regelaltersrente</a> (regul&auml;re Rente) in Anspruch nehmen k&ouml;nnte, also wann er die sogenannte <a target="_blank" href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/R/regelaltersgrenze.html">Regelaltersgrenze</a> erreicht hat.<br /><br /> Ferner steht auf der gleichen Seite in einem Kasten an erster Stelle die H&ouml;he der <a target="_blank" href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html">vollen Erwerbsminderungsrente</a>, wenn die Erwerbsminderung zum Zeitpunkt der Informationserstellung eingetreten w&auml;re und der Betroffene die versicherungsrechtlichen Kriterien f&uuml;r eine solche Rentenart erf&uuml;llt. Eine Voraussetzung ist mit wenigen Ausnahmen, dass man in den letzten f&uuml;nf Jahren mindestens drei Jahre <a target="_blank" href="https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/P/pflichtbeitrag.html">Pflichtbeitragszeiten</a> vorweisen kann.<br /><br /> Das sind Zeiten, in denen man beispielsweise als Arbeitnehmer in der GRV pflichtversichert war und entsprechende Beitr&auml;ge eingezahlt wurden. Eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt zudem nur, wer aus gesundheitlichen Gr&uuml;nden langfristig keiner oder weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbst&auml;tigkeit nachgehen kann.<br /><br /> Zu beachten ist: Alle auf der Renteninformation angegebenen Rentenh&ouml;hen sind Bruttowerte. Das hei&szlig;t, von den genannten Rentenbetr&auml;gen sind noch die Beitr&auml;ge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuell eine Einkommensteuer zu zahlen.<br /><br /> <h2>&hellip; und k&uuml;nftige Rentenh&ouml;hen</h2> Die mittlere Zahl im Kasten der ersten Seite gibt die voraussichtliche H&ouml;he der k&uuml;nftigen Regelaltersrente an, sofern der Rentenversicherte nach Erstellung der Renteninformation keine weiteren Beitragszeiten sowie sonstigen rentenrelevanten Zeiten mehr in die GRV einbringen w&uuml;rde.<br /><br /> Die dritte Zahl im Kasten gibt die voraussichtliche H&ouml;he der Regelaltersrente an, die der Versicherte laut Hochrechnung bekommt, wenn bis zur Regelaltersgrenze die gleiche j&auml;hrliche Beitragsh&ouml;he wie im Durchschnitt der letzten f&uuml;nf Jahre bei der GRV eingehen w&uuml;rde. Es handelt sich um die voraussichtliche H&ouml;he der Regelaltersrente, wenn sich die bisherige Einkommenssituation der letzten f&uuml;nf Jahre bis zum Erreichen der Regelaltersrente nicht &auml;ndert.<br /><br /> Der Abschnitt mit der Zwischen&uuml;berschrift &bdquo;Rentenanpassung&ldquo; auf der ersten Seite verdeutlicht anhand von hochgerechneten Rentenh&ouml;hen, wie sich eine j&auml;hrliche <a target="_blank" href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/R/rentenanpassung.html">Rentenanpassung</a> von ein oder zwei Prozent auf die k&uuml;nftige Regelaltersente auswirken k&ouml;nnte.<br /><br /> <h2>Hinweis auf die Versorgungsl&uuml;cke</h2> Im letzten Abschnitt auf der ersten Seite der Renteninformation wird ausdr&uuml;cklich auf folgendes hingewiesen: &bdquo;Da die Renten im Verlauf zu den L&ouml;hnen k&uuml;nftig geringer steigen werden und sich somit die sp&auml;tere L&uuml;cke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergr&ouml;&szlig;ert, wird eine zus&auml;tzliche Absicherung f&uuml;r das Alter wichtiger (Versorgungsl&uuml;cke).&ldquo;<br /><br /> Zudem r&auml;t die Renteninformation, dass man bei der zu erwartenden Rente und der entsprechenden Altersvorsorge auch den Kaufkraftverlust, also die Inflation, ber&uuml;cksichtigen sollte.<br /><br /> <h2>Rentenrechtliche Zeiten</h2> Auf der R&uuml;ckseite der Renteninformation werden die Grundlagen der Rentenberechnung kurz erl&auml;utert. Wichtig f&uuml;r die Ermittlung der Rentenh&ouml;he sind zum Beispiel die sogenannten Entgeltpunkte, die sich aus den eingezahlten Rentenversicherungsbeitr&auml;gen und den sonstigen rentenrelevanten Versicherungszeiten wie <a target="_blank" href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/K/kindererziehungszeiten.html">Kindererziehungszeiten</a> ergeben.<br /><br /> Zudem sind die f&uuml;r den Versicherten an die GRV einbezahlten Beitr&auml;ge aufgef&uuml;hrt. Und zwar die Rentenversicherungsbeitr&auml;ge, die vom Versicherten selbst, vom Arbeitgeber, aber auch von &ouml;ffentlichen Kassen, wie der Krankenkasse, der Agentur f&uuml;r Arbeit oder auch vom Bund an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt wurden. Im Anschluss daran wird angegeben, wie viel Entgeltpunkte der Rentenversicherte bisher erreicht hat.<br /><br /> Grunds&auml;tzlich hat jeder Versicherte das Recht, eine ausf&uuml;hrliche Auflistung aller seiner bisher der DRV bekannten und f&uuml;r die gesetzliche Rente relevanten Zeiten zu bekommen. Anfordern kann man diesen <a target="_blank" href="https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/V/versicherungsverlauf.html">Versicherungsverlauf</a> formlos beim zust&auml;ndigen <a target="_blank" href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Meinen-Traeger-finden/meinen-traeger-finden.html">Tr&auml;ger der DRV</a>.<br /><br /> Stellt man fest, dass diese Auflistung l&uuml;ckenhaft ist, zum Beispiel weil Ausbildungs- oder sonstige f&uuml;r die gesetzliche Rente relevanten Zeiten nicht ber&uuml;cksichtigt wurden, kann man eine Berichtigung in Form einer sogenannten <a target="_blank" href="https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/K/kontoklaerung.html">Kontokl&auml;rung</a> beim Tr&auml;ger der DRV beantragen.<br /><br /> <h2>Automatische Zusendung des Versicherungsverlaufs</h2> Jeder Versicherte erh&auml;lt allerdings sp&auml;testens mit 43 Jahren von der DRV eine &Uuml;bersicht zu allen rentenrechtlichen Zeiten und Beitr&auml;gen, die bis dato in seinem GRV-Rentenkonto ber&uuml;cksichtigt wurden, sowie einen Fragebogen zur Kontenkl&auml;rung.<br /><br /> Ab dem 55. Lebensjahr bekommt man statt der j&auml;hrlichen Renteninformation alle drei Jahre eine <a target="_blank" href="https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/R/rentenauskunft.html">Rentenauskunft</a>. Diese enth&auml;lt neben der voraussichtlichen H&ouml;he der Alters-, der Erwerbsminderungs- und der Hinterbliebenenrente ebenfalls eine Auflistung aller auf dem Rentenkonto gespeicherten GRV-Beitr&auml;ge und rentenrechtlichen Zeiten.<br /><br /> Weitere Ausf&uuml;hrungen zur Renteninformation enth&auml;lt die kostenlos herunterladbare Brosch&uuml;re des DRV &bdquo;<a target="_blank" href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_renteninformation_mehr_wissen.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5">Die Renteninformation &ndash; mehr wissen</a>&ldquo;.<br /><br /> <h2>Hilfe bei der passenden Altersvorsorge</h2> Weder die gesetzliche Altersrente noch eine m&ouml;gliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente reichen aus, um im Ruhestand oder im Falle einer Erwerbsminderung seinen Lebensstandard zu halten. Daher ist unter anderem die j&auml;hrliche Renteninformation eine wichtige Grundlage bei der Ermittlung der individuell passenden Alters- und Einkommensvorsorge.<br /><br /> Ein Versicherungsvermittler kann dabei aktiv mit entsprechenden Finanzanalysen unterst&uuml;tzen, die auch den Kaufkraftverlust ber&uuml;cksichtigen. Der Fachmann kann zum Beispiel mittels spezieller Software die L&uuml;cke im Rentenalter zwischen dem tats&auml;chlich notwendigen Monatseinkommen und den bis dahin zustehenden Alterseink&uuml;nften ermitteln.<br /><br /> Er ber&uuml;cksichtigt dabei nicht nur die voraussichtliche gesetzliche Altersrente, sondern auch die sonstigen Alterseink&uuml;nfte wie eine bereits bestehende Lebens- oder Rentenversicherung, sonstige Kapitalanlagen oder auch voraussichtliche Eink&uuml;nfte aus Vermietungen. Zudem kann der Versicherungsfachmann auch die passenden Altersvorsorgevarianten vorschlagen.<br /><br />