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Diese Erkrankungen machen am häufigsten berufsunfähig
Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache, warum Beschäftigte dauerhaft ihren bisherigen Beruf auf unbestimmte Zeit nicht mehr ausüben können. Bei Frauen geht die Berufsunfähigkeit deutlich häufiger auf die Psyche und Krebserkrankungen zurück. Bei den Männern sind es hingegen Unfälle und Erkrankungen des Kreislaufsystems, aber auch Krankheiten des Muskel-Skelettsystems und des Bindegewebes. Dies belegt eine Auswertung der Gründe, warum bestehende private Berufsunfähigkeits-Versicherungen am häufigsten die vereinbarten Versicherungsleistungen erbracht haben.
Die Franke und Bornberg GmbH (FuB), ein Analyseunternehmen, untersucht regelmäßig zahlreiche Fälle, bei denen Versicherte von ihrer bestehenden privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung die vereinbarten Leistungen aufgrund einer eingetretenen Berufsunfähigkeit erhalten haben. Die neuste Auswertung wurde vor Kurzem veröffentlicht.
An der Studie teilgenommen haben mehrere Versicherer, bei denen insgesamt rund 7,76 Millionen Personen über Berufsunfähigkeits-Policen abgesichert sind. In rund 160.750 Fällen erbringen die Versicherer aufgrund einer bestehenden Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen. Die Zahl der im Berichtsjahr 2021 neu gemeldeten Versicherungsfälle wird mit rund 35.800 angegeben.
Die häufigsten Ursachen
Eine Berufsunfähigkeit wird laut der Datenanalyse am häufigsten durch psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen ausgelöst. Der entsprechende Anteil an den Versicherungsfällen beträgt über ein Viertel. An zweiter Stelle liegen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems mit einem knappen Viertel.Position drei belegen bösartige Neubildungen beziehungsweise Krebserkrankungen, die für fast jede fünfte Anerkennung des Leistungsfalls stehen. Dahinter folgen Krankheiten des Kreislauf- beziehungsweise des Nervensystems mit sieben beziehungsweise sechs Prozent. Unfälle stecken hinter jedem 20. Berufsunfähigkeitsfall. Sonstige Ursachen machen das verbleibende Achtel aus.
Deutlich Unterschiede zwischen Männern und Frauen
Teilweise noch gravierender sind die Unterschiede bei den Ursachen einer Berufsunfähigkeit. So geht bei den Frauen klar mehr als ein Drittel der anerkannten Leistungsfälle auf Erkrankungen der Psyche zurück. Bei den Herren liegt der Anteil bei etwas mehr als einem Viertel. Was die bösartigen Neubildungen betrifft, so machen diese bei den Damen annähernd ein Viertel aus, bei den Männern aber nicht einmal ein Sechstel.Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems und des Bindegewebes sind hingegen deutlich häufiger bei den Herren der Berufsunfähigkeits-Auslöser – ein knappes Viertel bei den Männern im Vergleich zu etwa einem Sechstel bei den Frauen.
Unfälle sowie Erkrankungen des Kreislaufsystems führen bei den Männern sogar mehr als doppelt so häufig zu einer anerkannten Berufsunfähigkeit. Nach Einschätzung der Analysten könnte Letzteres daran liegen, dass körperliche Tätigkeiten unter den Herren weiterverbreitet seien und diese eine höhere Risikobereitschaft aufwiesen.
Warum eine private Absicherung notwendig ist
Seit 2001 gibt es im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) keine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente mehr für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind. Das heißt konkret: Betroffene Arbeitnehmer, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente.Nur wer komplett erwerbsunfähig ist oder maximal bis zu sechs Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente der GRV. Dies gilt jedoch nur, sofern die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, was häufig bei Berufsanfängern und Selbstständigen sowie bei Studenten, Kindern sowie Nichterwerbstätigen nicht der Fall ist.
Doch selbst wenn ein Anspruch auf eine solche Rente besteht, liegt deren Höhe deutlich unter dem bisherigen Einkommen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt wiederum nur eine Unfallrente, wenn bei einer gesetzlich unfallversicherten Person mindestens eine 20-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Wege- oder Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit vorliegt.
Bei Freizeitunfällen oder Krankheiten, die keine Berufskrankheiten sind, leistet die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht. Diese fehlende oder unzureichende gesetzliche Absicherungslücke bei einer Berufsunfähigkeit lässt sich jedoch mit einer privaten Erwerbs- oder auch Berufsunfähigkeits-Versicherung schließen.