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Fast jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte ist Geringverdiener

Zwar sinkt der Anteil der Geringverdiener unter den Vollzeitbeschäftigten seit einigen Jahren, dennoch betrifft es immer noch fast jeden Fünften. Der Anteil ist insbesondere in Ostdeutschland, bei den Frauen, aber auch in bestimmten Branchen besonders hoch. Dies belegt eine Datenauswertung eines Wirtschafts- und Sozial-wissenschaftlichen Instituts. Den Betroffenen droht im Alter eine Altersarmut.

In Deutschland gelten rund 18,7 Prozent aller sozialversicherungs-pflichtig Vollzeitbeschäftigten als Geringverdiener, wie eine Datenauswertung des Wirtschafts- und Sozial-wissenschaftlichen Instituts (WSI), das zur Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gehört, belegt. Minijobber und Teilzeitbeschäftigte sind hier noch gar nicht erfasst. Grundlage der Auswertung war eine kürzlich veröffentlichte Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2020.

Als Geringverdiener gelten Vollzeitbeschäftigte, die ein Einkommen haben, das niedriger ist als zwei Drittel des mittleren monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes aller sozialversicherungs-pflichtig Vollzeitbeschäftigten. Ende 2020 galten damit alle Vollzeitbeschäftigten, die weniger als 2.284 Euro Monatsbruttoeinkommen hatten, als Geringverdiener. Auch wenn der Anteil der Geringverdiener seit einigen Jahren zurückgeht – 2011 waren es noch 21,1 Prozent, 2015 20,2 Prozent und 2019 18,8 Prozent –, ist damit immer noch knapp jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte davon betroffen.

Nicht nur regionale und branchenspezifische Unterschiede

Die Statistikdaten belegen, dass es deutliche regionale Unterschiede gibt. Während in Westdeutschland 16,4 Prozent der Vollzeitbeschäftigten Geringverdiener waren, lag der Anteil in Ostdeutschland mit 29,1 Prozent deutlich höher. Und auch auf Stadt- und Kreisebene zeigen sich entsprechende Unterschiede. So war der Anteil der Geringverdiener unter den Vollzeittätigen im Erzgebirgskreis (43,2 Prozent), in Görlitz (42,5 Prozent) und im Saale-Orla-Kreis (41,2 Prozent) teils fünfmal höher als in Wolfsburg (6,4 Prozent), Erlangen (8,3 Prozent) und Stuttgart (8,9 Prozent).

Ein deutlich kleineres Einkommen als der Durchschnitt und damit den höchsten Anteil an Vollzeitbeschäftigten, die zu den Geringverdienern zählen, gibt es im Gastgewerbe (68,9 Prozent), in der Arbeitnehmer-Überlassung (67,9 Prozent) und in der Land- und Forstwirtschaft (52,7 Prozent). Am wenigsten Geringverdiener bei den Vollzeittätigen findet man im öffentlichen Dienst (2,5 Prozent), bei der Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen (4,2 Prozent) sowie im Bereich Information und Kommunikation (6,0 Prozent).

Ein weiteres Auswertungsergebnis belegt, wie wichtig eine gute Ausbildung ist. Während 40,8 Prozent der Vollzeitbeschäftigten ohne Berufsausbildung zu den Geringverdienern zählten, waren es bei den Personen mit anerkanntem Berufsabschluss 17,8 und bei den Akademikern nur 4,9 Prozent. Auffällig ist zudem, dass auch unter den Vollzeitbeschäftigten deutlich mehr Frauen (25,4 Prozent) als Männer (15,4 Prozent) zu den Geringverdienern zählen.

Es droht die Altersarmut

Wer während der meisten Zeit seines Erwerbslebens das Einkommen eines Geringverdieners hat, muss damit rechnen, dass seine gesetzliche Altersrente alleine zur Altersarmut führt. Dies verdeutlicht folgendes Beispiel: Aktuell verdient ein gesetzlich rentenversicherter Beschäftigter im Durchschnitt knapp 3.241 Euro in den alten und 3.111 Euro in den neuen Bundesländern. Ein Arbeitnehmer, der nur zwei Drittel dieser Einkommenshöhe erhält, hätte damit aktuell einen Monatsverdienst von brutto 2.161 Euro in West- und 2.074 Euro in Ostdeutschland.

Ist das Einkommen immer niedriger als zwei Drittel des Durchschnittsentgeltes aller gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten, liegt die monatliche gesetzliche Altersrente nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit aktuell unter 1.026 Euro in West- und unter 1.005 Euro in Ostdeutschland. Die anfallenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind hier noch gar nicht abgezogen. Bei einem zur Verfügung stehenden Einkommen von unter 1.173 Euro galt bereits 2020 ein Alleinstehender als arm.

Die Daten und das Berechnungsbeispiel verdeutlichen, wie wichtig es bereits in jungen Jahren ist, für das Alter vorzusorgen. Auch wer der Ansicht ist, derzeit keinen finanziellen Spielraum dafür zu haben, sollte einen Experten zurate ziehen, denn manche Vorsorgemöglichkeiten – beispielsweise mithilfe einer staatlichen Förderung – erschließen sich erst nach einer gründlichen Analyse.