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Fußgänger haben die meisten Arbeitswegunfälle

Wer auf dem Weg von zu Hause in die Arbeit oder zurück verunfallt und sich dabei verletzt, kann – sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind – Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung haben. Aktuelle Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. belegen, dass es sich bei zwei der drei häufigsten Verkehrsmittel, mit denen Betroffene einen solchen Wegeunfall erlitten haben, nicht um Kraftfahrzeuge handelte. Anteilig die meisten, nämlich über ein Drittel der Betroffenen, verunglückten als Fußgänger.

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, den ein gesetzlich Unfallversicherter, wie ein Arbeitnehmer, auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte nach Hause erleidet. Umwege für private Verrichtungen, zum Beispiel, um auf dem Rückweg von der Arbeit nach Hause einkaufen zu gehen, stehen nicht unter dem gesetzlichen Unfallschutz.

Letztes Jahr ereigneten sich rund 173.300 meldepflichtige Wegeunfälle und damit über 2.400 Unfälle beziehungsweise 1,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies geht aus der vor Kurzem veröffentlichten vorläufigen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) hervor. Meldepflichtig ist ein Wegeunfall, wenn ein gesetzlich Unfallversicherter dabei so verletzt wurde, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder infolge des Unfalles gestorben ist.

Die drei häufigsten Verkehrsmittel bei Wegeunfällen

Anteilig die meisten Wegeunfälle ereigneten sich 2022 zu Fuß: Konkret waren bei über einem Drittel aller Wegeunfälle, das waren rund 57.500 Fälle, die gesetzlich Unfallversicherten als Fußgänger am Unfall beteiligt. Insgesamt ist 2022 der Anteil der Wegeunfälle, die die Versicherten als Fußgänger erlitten haben, im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozentpunkte auf 33,2 Prozent gesunken.

Keine Veränderung gegenüber 2021 gab es bei dem zweithäufigsten Verkehrsmittel, mit dem sich ein Wegeunfall ereignet hat: dem Auto. Dieser Anteil lag bei 23,8 Prozent, was knapp 41.200 Schadensereignisse entsprach.

Deutlich gestiegen ist dagegen der Anteil der Wegeunfälle, bei denen die Betroffenen mit einem Fahrrad unterwegs waren – das Verkehrsmittel, das den dritten Rang bei den Wegeunfällen belegt. Der Anteil stieg von 19,2 Prozent in 2021 – das entsprach 32.800 Schadensereignissen – auf 21,4 Prozent in 2022 und somit auf über 37.100 Fälle. Damit war letztes Jahr jeder fünfte Wegeunfall ein Fahrradunfall. 2013 lag der Anteil noch bei nur 12,1 Prozent (22.500 Fälle).

„Seit einigen Jahren nimmt der Anteil der Menschen zu, der sich ausschließlich oder häufig per Fahrrad im Straßenverkehr bewegt. Diese Entwicklung ist gut für die Umwelt, gut für die allgemeine Gesundheit und Fitness – sie spiegelt sich aber auch leider in der Zahl der Unfälle auf dem Weg zur Arbeit“, betont diesbezüglich Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV.

Immer mehr E-Bike-, Pedelec- und E-Scooterfahrer betroffen

Es gab aber noch weitere Verkehrsmittel, die hinsichtlich der Wegeunfälle deutlich häufiger involviert waren als bisher. Mit E-Bikes und Pedelecs kam es letztes Jahr zu 1.650 Wegeunfälle und damit zu knapp einem Prozent aller Wegeunfälle. Sowohl die Anzahl und auch der Anteil der Wegeunfälle mit diesen Verkehrsmitteln hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt.

Das gleiche gilt für E-Scooter und E-Roller: Damit ereigneten sich 2022 knapp 3.800 Wegeunfälle (Anteil: 2,2 Prozent), 2021 waren es nicht ganz 1.800 derartige Verkehrsunfälle (Anteil: 1,0 Prozent).

Wenig Veränderungen zu den Vorjahren ist bei allen anderen Verkehrsmitteln zu verzeichnen. Von allen Wegeunfällen entfielen rund 4,4 Prozent auf Motorräder (knapp 7.700 Fälle), 1,5 Prozent auf Lkws (fast 2.600 Fälle), 0,8 Prozent auf Busse (rund 1.300 Fälle), 0,2 Prozent auf Züge, U- und Straßenbahnen (circa 260 Fälle) und 11,7 Prozent auf sonstige Fahrzeuge (fast 20.200 Fälle).

Gesetzlicher Schutz allein reicht nicht

Die Mehrheit der Unfälle, nämlich alle, die sich zu Hause, in der Freizeit oder im Rahmen einer privaten Tätigkeit ereignen, sind in der Regel gar nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Doch selbst wenn nach einem Unfall Ansprüche auf Leistungen aus Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Unfall- und/oder Krankenversicherung bestehen, reichen diese nicht aus, um bei einem dauerhaften gesundheitlichen Schaden den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Umso wichtiger ist daher eine private Absicherung. Die privaten Versicherer bieten diesbezüglich diverse für den individuellen Bedarf passende Lösungen an, um nach einem Unfall trotz eines möglichen fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Unfallschutzes finanziell ausreichend abgesichert zu sein.

Unter anderem empfiehlt es sich, zum Beispiel mit einer privaten Unfall-, Grundfähigkeits- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung Zusatzkosten und unfallbedingte Einkommensausfälle abzusichern.