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Gerinnungshemmer und ihre Wechselwirkungen

Gerinnungshemmer werden umgangssprachlich gerne als „Blutverdünner“ bezeichnet. Doch das stimmt nicht, denn sie verdünnen nicht das Blut, sondern sie reduzieren nur dessen Gerinnungsfähigkeit. Dadurch vermindert sich das Risiko für bestimmte Erkrankungen, wie zum Beispiel Herzinfarkte, Schlaganfälle und Venenthrombosen, die durch Blutgerinnsel verursacht werden. Einige Nahrungsmittel und Medikamente können jedoch die Wirkung der Gerinnungshemmer verstärken oder abschwächen – beides kann fatale Folgen haben.

Nach Angaben der Deutschen Herzstiftung e.V. nehmen rund eine Million Bürger hierzulande Gerinnungshemmer ein. Sie kommen typischerweise bei Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems wie beispielsweise bei Herzrhythmusstörungen zum Einsatz. Auch Menschen, die bereits einen Herzinfarkt oder Schlaganfall überstanden haben oder denen eine künstliche Herzklappe oder ein Stent eingesetzt wurde, wird derartige Arznei oft ärztlich verschrieben, um das Risiko für die Bildung von neuen Blutgerinnseln zu senken.

Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Medikamente, die sich hinsichtlich der Wirkungsweise unterscheiden. So werden bereits seit Langem sogenannte Vitamin-K-Antagonisten (VKA) eingesetzt, welche die Aufnahme von Vitamin K hemmen. Die Leber bildet nämlich mithilfe dieses Vitamins bestimmte Gerinnungsfaktoren. Reduziert man nun die Menge des Vitamins K, sinkt in der Folge auch die Gerinnungsfunktion des Blutes. Bekannt für seine Gerinnungshemmung ist auch die Acetylsalicylsäure (ASS), unter anderem enthalten in dem gängigen Arzneimittelprodukt Aspirin.

Wechselwirkungen verschiedenster Art

Die Acetylsalicylsäure (ASS) hat allerdings Wechselwirkungen mit zahlreichen Arzneistoffen. Problematisch ist beispielsweise die gleichzeitige Einnahme von Ibuprofen, denn dadurch wird der blutverdünnende Effekt der Acetylsalicylsäure teilweise aufgehoben.

Medikamente wiederum, welche darauf basieren, dass sie die Aufnahme des Vitamins K hemmen, können durch Vitamin-K-haltige Nahrungsmittel wie Blattsalat, Spinat, Brokkoli und einige Kohlsorten, aber auch durch Rind- und Schweinefleisch in ihrer Wirkung eingeschränkt werden. Darauf weisen unter anderen die Experten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWi) hin. Zudem haben laut IQWi die Vitamin-K-Antagonisten „viele Wechselwirkungen mit anderen Substanzen – auch mit rezeptfrei erhältlichen Arzneimitteln und pflanzlichen Produkten“.

Zu nennen sind hier beispielsweise pflanzliche Mittel wie Ginkgo, Johanniskraut oder Ginseng. Ein hohes Risiko gibt es nach IQWi-Angaben auch bei bestimmten Antibiotika sowie mit Medikamenten gegen Magengeschwüre. Mittlerweile werden aber auch neue Wirkstoffe zur Gerinnungshemmung angeboten. Diese direkt wirkenden oralen Gerinnungshemmer haben laut Gesundheitsexperten weniger Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und nahezu keine bei Nahrungsmitteln. Über die Details und die Wechselwirkungen sollte man sich beim Arzt oder Apotheker informieren.

Notfallausweis: Lebensretter im Taschenformat

Menschen, die chronisch krank sind und dauerhaft Medikamente einnehmen, sollten einen Europäischen Notfallausweis mitführen. Damit können sich Ärzte und Rettungskräfte schnell darüber informieren, welche Arzneien wie Gerinnungshemmer eingenommen werden. Der Ausweis, der unter anderem bei Ärzten oder Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse oder der IKK Südwest beziehungsweise bei der Deutschen Herzstiftung e.V. kostenlos erhältlich ist, informiert zudem über die Blutgruppe, Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten und Allergien.

Wichtig ist bei der Einnahme von Gerinnungshemmern zudem, behandelnde Ärzte – auch Zahnärzte – über die Einnahme zu informieren. Unter Umständen müssen nämlich die Gerinnungshemmer nach vorheriger Absprache mit dem Arzt vor bestimmten Eingriffen abgesetzt werden. Anderenfalls kann beispielsweise ein kleiner zahnmedizinischer Eingriff mit großen Komplikationen einhergehen, wenn es zu gefährlichen Blutungen kommt.

Ganz grundsätzlich gilt: Bei einem starken und anhaltenden Nasen- oder Zahnfleischbluten, bei großflächigen Blutergüssen, einem rot verfärbten Urin beziehungsweise bei Blutspuren im Stuhl oder im Erbrochenem sollte ein Arzt aufgesucht werden, wenn Gerinnungshemmer eingenommen werden. Das gilt auch bei plötzlich auftretenden Kopfschmerzen, insbesondere in Verbindung mit Sehstörungen, Schwindel, Lähmungen oder Empfindungsstörungen. Das alles können Anzeichen einer Blutung beziehungsweise einer Gehirnblutung sein.