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Hohe Schäden durch Wintersturm-Serie im Februar 2022

Die Höhe der versicherten Sachschäden, die die Stürme Mitte Februar dieses Jahres angerichtet haben, wird voraussichtlich bei über 1,4 Milliarden Euro liegen. Die Anzahl der beschädigten Häuser und Kraftfahrzeuge ist enorm.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beziffert die Höhe der versicherten Schäden, welche die drei Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ vom 16. bis 21. Februar 2022 verursacht haben, aktuell auf 1,4 Milliarden Euro. Davon wird mit 1,25 Milliarden Euro für 900.000 beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe gerechnet.

Die Schadenhöhe für 65.000 Schäden an Autos, Lkws und anderen Kraftfahrzeugen beziffern die Kfz-Versicherer mit rund 125 Millionen Euro. Drei schwere orkanartige Stürme in so kurzer Zeit seien bislang eher selten in Deutschland.

Die drei schwersten Winterstürme hierzulande seit 20 Jahren

Die Sturmserie 2022 belegt damit nach GDV-Angaben Platz drei der schwersten Winterstürme in Deutschland seit 2002. Der Sturm mit dem höchsten angerichteten versicherten Schaden war „Kyrill“ – 2007 verursachte dieser 3,6 Milliarden Euro versicherte Schäden. Der zweitteuerste Sturm war „Jeanett“ aus dem Jahr 2002 mit 1,44 Milliarden Euro versicherten Schäden.

Die Meyerthole Siems Kohlruss Gesellschaft für aktuarielle Beratung mbH (MSK), eine aktuarielle Beratungsgesellschaft, rechnet mit Kosten von 500 Millionen Euro durch „Ylenia“, 900 Millionen Euro durch „Zeynep“ und 200 Millionen Euro durch „Antonia“.

Ein Rückversicherer kommt ebenfalls für die gesamte Sturmserie auf 1,6 Milliarden Euro. Sturm „Nadia“, der bis zu 150 Millionen Euro kostete, hatte die diesjährige Sturmsaison eingeläutet.

Die passenden Versicherungspolicen bei Sturmschäden

Prinzipiell gilt: Sturmschäden lassen sich mit einer Wohngebäude-, Hausrat- und/oder Teilkaskoversicherung absichern. Als Sturm gilt dabei eine Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern (Windstärke acht nach der sogenannten Beaufort-Skala). Im Detail: Hausbesitzer können Sturmschäden am Haus, also am Dach, den Wänden oder an allen fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen mit einer Gebäudeversicherung absichern. Sturmschäden am Hausrat wie an den Möbeln, Elektrogeräten und Teppichen übernimmt eine bestehende Hausratversicherung.

Wie bei einer Hausratpolice deckt eine Geschäfts(inhalts)-Versicherung ebenfalls Sturmschäden am Inventar wie an den Büromöbeln, der EDV-Anlage und den Maschinen einer Firma ab. Kfz-Besitzer können Sturmschäden am Kfz mit einer Teilkaskoversicherung als einzelnen Baustein oder inkludiert in einer Vollkaskoversicherung zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung absichern.

Versichert sind die Schäden durch direkte oder indirekte Sturmeinwirkung. Von direkter Sturmeinwirkung spricht man, wenn der Sturm die Dachplatten eines Hauses herunterweht. Ein indirekter Sturmschaden wäre es beispielsweise, wenn bei einem Gewitter mit Sturm und Regen der Sturm einen Ast gegen ein Fenster schleudert und dadurch Regen in die Wohnung eindringt, was zu Beschädigungen am Teppich und sonstigem Hausrat führt.