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Immer mehr Frauen sind in der Teilzeitfalle

Daten des Statistischen Bundesamtes belegen, dass letztes Jahr fast jede zweite abhängig beschäftigte Frau einer Teilzeitarbeit nachging; vor rund zehn Jahren waren es weniger als 40 Prozent. Wer allerdings eine Teilzeitbeschäftigung anstrebt oder bereits ausübt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein niedrigerer Verdienst, der in der Regel durch die Reduzierung der Arbeitszeit entsteht, auch eine geringere gesetzliche Altersrente bedeutet.

Nach aktuellen Statistiken des Statistischen Bundesamtes (Destatis) arbeiteten 2021 über 18,2 Millionen Frauen als abhängig Erwerbstätige. Davon übten jedoch 49,1 Prozent und damit 11,3 Millionen Frauen eine Teilzeitbeschäftigung aus. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 waren es noch knapp 14,7 Millionen weibliche abhängig Beschäftigte. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag zur Jahrtausendwende noch bei rund 38,3 Prozent, was etwa 6,5 Millionen Frauen entspricht.

Insgesamt ist damit seit dem Jahr 2000 bis zum letzten Jahr die Anzahl der weiblichen abhängig Erwerbstätigen um 24,2 Prozent gestiegen, die Zahl der Teilzeitbeschäftigten hat dagegen sogar um 59,6 Prozent zugenommen.

Niedriges Gehalt, niedrige Rente

Grundsätzlich wirken sich ein niedriger Verdienst, wie er häufig bei Teilzeitarbeit bezahlt wird, aber auch zusätzliche Unterbrechungen der beruflichen Tätigkeit zum Beispiel für Pflege- oder Kindererziehungszeit unter anderem auf die Höhe der gesetzlichen Altersrente aus.

Nicht nur, aber insbesondere für Teilzeitbeschäftigte ist es daher wichtig, frühzeitig eine private Altersvorsorge aufzubauen, um auch im Rentenalter finanziell abgesichert zu sein. Bei der Berechnung der gesetzlichen Rentenansprüche und bei Fragen zur richtigen Höhe und der passenden Form einer sinnvollen Altersvorsorge sowie zur optimalen Nutzung von staatlichen Altersvorsorge-Förderungen kann ein Versicherungsfachmann weiterhelfen.