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Inwieweit Krankenkassen für Schutzimpfungen zahlen
Seit der Coronakrise sind klassische Leistungen wie die Vakzination gegen Grippe oder Gürtelrose wieder mehr ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Nicht alle Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, übernehmen hier die Kosten. Ein Vergleichsportal hat diesbezüglich die Leistungen von 96 Kassen analysiert.
Schutzimpfungen und deren Kosten werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen teilweise oder vollständig übernommen.
Das betrifft auch die Vorsorge gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Grippe oder die als Gürtelrose bekannte Herpes Zoster. Dies erklärt die Kassensuche GmbH, ein Betreiber eines Vergleichsportals, die die Leistungen aller 96 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung analysiert.
Bei einer Anfrage des Portalbetreibers an alle Krankenkassen zu Zusatzleistungen für Impfungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, haben sich knapp 70 Krankenkassen geäußert. Die Ergebnisse sind online abrufbar.
Nicht alle Kassen zahlen Vorsorge gegen Grippe
Eine Grippeschutzimpfung wird von der Ständigen Impfkommission (Stiko) für Menschen ab 60 Jahren und für bestimmte Risikogruppen empfohlen. Dazu zählen Schwangere, Personen mit chronischen Krankheiten oder einem erhöhten beruflichen Risiko, Bewohner von Alten- und Pflegheimen und Personen, die Angehörige pflegen. Sie alle erhalten die Impfung von den Kassen kostenlos.Darüber hinaus bieten einige Krankenkassen die Grippeschutzimpfung als Zusatzleistung an, auch für Personen unter 60 Jahren. Laut dem Vergleichsportal übernehmen 55 Kassen die Kosten vollständig, ein Anbieter zu 100 Prozent bis höchstens 150 Euro, drei Leistungsträger erstatten 80 Prozent in Höhe von maximal 32 oder 60 Euro.
Von den aktuell 96 Krankenkassen geben 42 im Vergleichsportal an, dass sie die Kosten für die FSME-Impfung vollständig übernehmen. Einige Kassen erstatten zudem diesen Schutz und weitere Impfungen im Rahmen eines sogenannten „Globalbudgets“ (auch Gesundheitskonto genannt), das Versicherte im Laufe eines Jahres ausschöpfen können.
Zehn günstige Kassen leisten mehr als die gesetzlichen Vorgaben
Ebenfalls ab 60 Jahren, wie gegen Grippe, empfiehlt die Stiko die Schutzimpfung gegen Gürtelrose. Für diese Gruppe ist die Impfung eine kostenlose Regelleistung. Unter der Altersgrenze bieten einige Krankenkassen diese Vorsorge als Zusatzleistung an – 31 Anbieter übernehmen die Kosten dabei vollständig, einige andere zu einem bestimmten Anteil.Zehn Kassen, die bundesweit geöffnet sind und deren Beitragssatz unter 16 Prozent liegt, bieten Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus an. Laut dem genannten Portalbetreiber sind das:
- BKK Firmus,
- BKK Gildemeister Seidensticker,
- Handelskrankenkasse (HKK),
- IKK Gesund Plus,
- Techniker Krankenkasse,
- Audi BKK,
- Heimat Krankenkasse,
- HEK – Hanseatische Krankenkasse,
- Mercedes-Benz BKK (in der Regel nur für Mitarbeitende von Mercedes-Benz geöffnet) und
- BKK Verbundplus.
Für einen umfangreichen Versicherungsschutz
Alle Krankenkassen müssen einen Mindestschutz anbieten, der unter anderem im GKV-Leistungskatalog festgelegt ist. Darüber hinaus kann jedoch jede Krankenkasse ihren Versicherten auch Zusatzleistungen beispielsweise über Satzungsregelungen einräumen und Bonusprogramme anbieten.So zahlen einige Kassen beispielsweise Zuschüsse für eine professionelle Zahnreinigung sowie eine osteopathische und/oder homöopathische Behandlung oder, wie bereits aufgeführt, für bestimmte Impfungen, obwohl eine Kostenübernahme laut GKV-Leistungskatalog nicht vorgesehen ist.
Wer jedoch einen noch umfangreicheren Versicherungsschutz möchte, kann eine private Krankenzusatz-Versicherung abschließen oder, wenn möglich, komplett zur PKV wechseln. Während die Kassenleistungen nämlich überwiegend durch den GKV-Leistungskatalog festgelegt sind, kann man in der PKV den Versicherungsumfang individuell mit dem Versicherer vereinbaren.
Unter anderem kann in einer privaten Kranken(zusatz)-Versicherung eine freie Wahl zwischen Ärzten und Kliniken mit oder ohne Kassenzulassung, eine Klinikunterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, die Kostenübernahme eines höherwertigen Zahnersatzes und/oder alternativer Heilbehandlungen vereinbart werden. Ein Versicherungsexperte berät auf Wunsch, wie sich ein individuell gewünschter Krankenversicherungs-Schutz realisieren lässt.