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Jede dritte ausbezahlte Altersrente ist unter 800 Euro
Laut einer jüngst veröffentlichten Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhielten fast 18,6 Millionen Senioren eine gesetzliche Altersrente mit einer durchschnittlich ausbezahlten Nettorente vor Steuern von monatlich 1.099 Euro. Die Daten zeigen unter anderem, dass die Rente der Frauen im Schnitt um ein Drittel niedriger ist als die der Männer. Zudem hat die mit Abstand häufigste ausbezahlte Rentenart die niedrigste Rentenhöhe.
Wie aus einer vor Kurzem veröffentlichten Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervorgeht, erhielten zum Stichtag 1. Juli 2023 knapp 18,6 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente auf ihr Konto überwiesen.
Der durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag, also die Rentenhöhe abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner vor Steuern, lag bei knapp 1.099 Euro.
Die Rentenarten mit der niedrigsten und der höchsten Rente
Bei den verschiedenen Altersrentenarten gibt es jedoch deutliche Unterschiede bei der Rentenhöhe. Wie in den Jahren davor gilt hier: Die am häufigsten ausbezahlte Rentenart hat den niedrigsten durchschnittlichen Rentenzahlbetrag, die Rentenart mit den wenigsten Rentenbeziehern dagegen die höchste Nettorentenhöhe. Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die jedoch nur noch von Personen, die vor 1952 geboren wurden, neu beantragt werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen: Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen. Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen. Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden. Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Es handelt sich hier um eine Altersrente für Personen, die mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt haben. Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nur noch sehr selten neu beantragt werden (können), zählen: Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie die Altersrente für Frauen: Diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden. Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV). |
Die höchste ausbezahlte Rente mit einen Rentenzahlbetrag von durchschnittlich 2.488 Euro hatten dagegen die Bezieher einer Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte. Allerdings erhielten nur 0,2 Prozent der Altersrentenbezieher und damit nur 38.595 Personen diese Rentenart.
Gesetzliche Altersrentenart | Rentenzahlbetrag* in Euro | Anzahl der Altersrentenbezieher | Rentenzahlbetrag* bei den Männern in Euro | Anzahl der Männer | Rentenzahlbetrag* bei den Frauen in Euro | Anzahl der Frauen |
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*ausbezahlte Nettorentenhöhe vor Steuern; **alle Bezieher einer Altersrente, Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales | ||||||
Alle Altersrentenarten | 1.099 | 18.587.552 | 1.346 | 8.205.970 | 903 | 10.381.582 |
Regelaltersrente | 770 | 7.681.990 | 967 | 3.166.474 | 632 | 4.515.516 |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 1.572 | 2.248.132 | 1.727 | 1.270.207 | 1.369 | 977.925 |
Altersrente für langjährig Versicherte | 1.264 | 2.368.953 | 1.473 | 1.365.440 | 980 | 1.003.513 |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 1.344 | 1.766.802 | 1.504 | 986.637 | 1.140 | 780.165 |
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute | 2.488 | 38.595 | 2.488 | 38.591 | 2.415 | 4 |
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit | 1.544 | 1.540.014 | 1.595 | 1.378.621 | 1.103 | 161.393 |
Altersrente für Frauen | 1.064 | 2.943.066 | - | - | 1.064 | 2.943.066 |
Rente der Frauen um ein Drittel niedriger als bei Männern
Die BMAS-Daten zeigen zudem, dass es erhebliche Unterschiede bei der Rentenhöhe zwischen den Geschlechtern gibt. Bei den über 8,2 Millionen männlichen Rentenbeziehern betrug der Rentenzahlbetrag im Schnitt etwa 1.346 Euro im Monat. Die knapp 10,4 Millionen Frauen mit einer Altersrente erhielten eine überwiesene Nettorentenhöhe vor Steuern von durchschnittlich 903 Euro – das sind fast 33 Prozent beziehungsweise 443 Euro weniger im Vergleich zu den Männern.Auch bei allen Rentenarten, die beide Geschlechter beanspruchen können, ist im Schnitt die ausbezahlte Rentenhöhe der Frauen deutlich niedriger als die der Männer. Den größten prozentualen Unterschied gab es bei der Regelaltersrente: Hier war der Rentenzahlbetrag der weiblichen Rentenbezieher fast 35 Prozent und damit 335 Euro niedriger als bei den männlichen Rentnern.
Die größte summenmäßige Differenz weist die Altersrente für langjährig Versicherte auf. Hier haben Frauen eine um 493 Euro und damit um 33 Prozent niedrigere Rente als die Männer. Selbst bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die eine 45-jährige Wartezeit voraussetzt, erhielten die Frauen eine um fast 21 Prozent niedrigere Rente als die Männer überwiesen, was einer Differenz von 358 Euro entspricht.
Den geringsten geschlechterspezifischen Unterschied beim Rentenzahlbetrag mit knapp drei Prozent gab es bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Allerdings erhielten nur vier Frauen eine solche Rente, bei den Männern waren es dagegen 38.591.
6,4 Millionen Personen erhielten unter 800 Euro Altersrente
Wie unterschiedlich die Rentenhöhen zwischen den Rentenarten sind, zeigt auch die Anzahl der Rentenbezieher, die unter oder über einem bestimmten Rentenzahlbetrag liegen.Blickt man auf alle Bezieher einer gesetzlichen Altersrente, erhielt Mitte 2023 etwas mehr als jeder Dritte – konkret über 34 Prozent der Altersrentenbezieher und damit knapp 6,4 Millionen Personen – eine Monatsrente von weniger als 800 Euro netto vor Steuern. Davon waren über 4,5 Millionen Frauen, also fast 44 Prozent aller weiblichen Altersrentenbezieher, und mehr als 1,8 Millionen Männer, das sind über 22 Prozent der männlichen Altersrentenbezieher.
Weniger als neun Prozent und damit 1,6 Millionen Rentner, hatten dagegen einen monatlichen Rentenzahlbetrag von mindestens 2.000 Euro. Davon waren knapp 1,4 Millionen Männer, was knapp 17 Prozent aller Altersrentenbezieher entspricht, und nur 231.079 Frauen – das sind nur zwei Prozent der Frauen, die eine Altersrente bezogen.
Die Statistik zeigt, dass für viele die gesetzliche Altersrente allein nicht reicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig und ausreichend finanziell für das Alter vorzusorgen. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen an, die zum Teil auch staatlich gefördert werden. Wer wissen möchte, wie hoch seine eigene gesetzliche Altersrente konkret sein wird und welche Vorsorge er benötigt, kann sich vom Versicherungsexperten beraten lassen.