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Keine erhöhte Brandgefahr durch E-Autos
Wenn es um Elektroautos geht, haben viele die Befürchtung, dass diese besonders brandgefährlich seien. Dafür gibt es nach den Erfahrungen der Autoversicherer und der Feuerwehr jedoch keine Anhaltspunkte. Nach Angaben der Experten ist es daher nicht notwendig, Fahrzeugen mit Elektromotor die Einfahrt in Tiefgaragen zu verwehren.
Fahrzeuge mit Elektroantrieb (E-Autos) brennen nach Erkenntnis der Autoversicherer nicht häufiger als Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsantrieb. Daher ist nach Meinung der Unfallforscher ein Verbot von Elektroautos in Tiefgaragen nicht notwendig.
Dies bestätigt auch der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren. „Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht nicht angezeigt, wenn die Garage dem Baurecht entspricht“, sagt Peter Bachmeier, Leitender Branddirektor und Vorsitzender des Fachausschusses.
Auch E-Autos können gelöscht werden
E-Autos könnten von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden. Die bisher bekannten Brandereignisse ließen nicht erkennen, dass das Risiko bei E-Autos erheblich erhöht sei.Einige Kommunen hatten E-Autos und Hybridfahrzeuge aus Tiefgaragen verbannt. Sollte ein Parkverbot von E- und Hybridfahrzeugen in Tiefgaragen Schule machen, wäre das ein erheblicher Rückschlag für den angestrebten Umstieg in die Elektromobilität.
„Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“, sagt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Möglicherweise sind sogar reine E-Autos ungefährlicher, denn sie hätten wegen des fehlenden brennbaren Treibstoffs eine geringere Brandlast.
Wenige E-Brandschäden
Laut einer GDV-Statistik wurden 2019 rund 17.000 Brandschäden an Autos, die über eine bestehende Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert waren, reguliert. Eine Auswertung der Brände nach Antriebsart gibt es noch nicht. Geht man aber – wie der GDV – von einer Gleichverteilung der Schäden aus, dann wären rund 154 E- und Hybridfahrzeuge betroffen gewesen.Sie hatten 2019 noch einen Anteil von 0,91 Prozent am gesamten Fahrzeugbestand, wie aus einer Statistik des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) hervorgeht. Reine Elektroautos dürften noch in viel geringerem Umfang am Brandgeschehen beteiligt sein, denn 2019 lag ihr Anteil an allen Fahrzeugen auf deutschen Straßen lediglich bei 0,12 Prozent. Selbst 2020 war der Bestand mit 0,3 Prozent verschwindend gering.
Seit 2011 ist die durchschnittliche Höhe eines Brandschadens, den die Versicherer über die Teil- und Vollkaskoversicherung ausglichen haben, deutlich von 3.865 Euro auf 5.082 Euro gestiegen. Trotzdem legt dies laut Experten nahe, dass eher ältere Fahrzeuge, die überwiegend mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind, Opfer eines Brandes werden.
Brandschutz der Garage entscheidend
GDV-Experte Küsel: „Die Sicherheit in einer Tiefgarage hängt von der Qualität des Brandschutzes ab und nicht davon, welche Autos dort parken. Bei allen Antriebsarten könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein defektes Fahrzeug beispielsweise selbst entzündet.“Die Bekämpfung von Fahrzeugbränden in geschlossenen Garagen sei wegen der hohen Temperaturen und der freigesetzten Rauchgase generell schwierig. Dies gelte sowohl für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als auch für Elektrofahrzeuge.
Bei den Brandgefahren gebe es laut GDV jedoch Unterschiede: „Bei Elektrofahrzeugen ergeben sich Risiken beispielsweise durch die Ladeinfrastruktur, den Ladeprozess oder durch defekte beziehungsweise beschädigte Batterien. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor entstehen Brände durch ausgelaufene Betriebsflüssigkeiten (Benzin, Öl), die sich an heißen Fahrzeugteilen entzünden, oder auch durch Kurzschlüsse im Kabelbaum.“
Eher ältere Fahrzeuge betroffen
„Für einen effektiven Brandschutz in geschlossenen Garagen haben sich Sprinkleranlagen und Entrauchungssysteme bewährt. Sprinkleranlagen könnten verhindern, dass sich ein Brand auf benachbarte Fahrzeuge ausbreitet“, so der GDV.Der Verband betont weiter: „Die Sicherheit kann zudem durch eine gute Zugänglichkeit des Grundstücks beziehungsweise der Tiefgarage erhöht werden. Daneben sollten Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge an Stellen angebracht werden, die für die Feuerwehr leicht erreichbar sind – beispielsweise in der Einfahrts- beziehungsweise Ausfahrtsebene.“
Autofahrer sollten zudem defekte Fahrzeuge – egal mit welcher Antriebsart – in keinem Fall in Tiefgaragen abstellen.