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Männer und Frauen: Keine Gleichberechtigung beim Verdienst
Es gibt immer noch keine Gleichberechtigung beim Arbeitsverdienst zwischen Mann und Frau, wie Daten des Statistischen Bundesamtes belegen. Demnach hatten Frauen letztes Jahr im Durchschnitt einen um 18 Prozent niedrigeren Bruttostundenlohn als Männer. Selbst bei gleicher Tätigkeit, Qualifikation und gleichen Arbeitsstunden beträgt der geschlechterspezifische Unterschied immer noch sieben Prozent.
Wie jedes Jahr hat das Statistische Bundesamt (Destatis) den durchschnittlichen Stundenlohn von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern anhand einer Verdiensterhebung untersucht. Zwar gab es im Vergleich zum Vorjahr insgesamt einen Lohnanstieg, dennoch haben Männer im Schnitt immer noch einen um 18 Prozent höheren Stundenlohn als Frauen.
Im Detail erhielten männliche Arbeitnehmer letztes Jahr einen Durchschnitts-Stundenlohn von 24,36 Euro brutto. Das waren 5,0 Prozent mehr gegenüber 2021 – damals lag der Stundenlohn im Schnitt bei 23,20 Euro brutto. Bei den Frauen stieg der Bruttostundenlohn im selben Vergleichszeitraum von 19,12 Euro auf 20,05 Euro an, was einem Plus von knapp 4,9 Prozent entspricht.
Damit hat sich der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied, der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap, in 2022 gegenüber 2020 und 2021 nicht verändert. Insgesamt nimmt die Lohnungleichheit nur langsam ab – 2006 bis 2009 und 2012 lag der bundesweite unbereinigte Gender Pay Gap sogar noch bei 23 Prozent.
Lohnungleichheit trotz gleicher Qualifikation und Tätigkeit
Erstmals hat die Destatis die Ursachen des geschlechterspezifischen Verdienstunterschieds anhand der neu strukturierten Verdiensterhebung untersucht. Demnach lassen sich rund 63 Prozent der Verdienstlücke laut Destatis „durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären“.Die wichtigsten Gründe, die zum Verdienstabstand führen, sind nach Angaben der Statistiker, dass „Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird“. Zudem so die Destatis weiter, „arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit, was auch mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht“.
Die restlichen 37 Prozent des Verdienstunterschieds sind nicht auf in der Statistik verfügbare Merkmale zurückzuführen. „Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von sieben Prozent“, wie die Destatis betont. Konkret erhielten die Frauem demnach im Jahr 2022 trotz vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie einen um sieben Prozent niedrigeren Stundenlohn als Männer.
Frauen erhalten auch eine niedrigere Rente als Männer
Eine geschlechterspezifische Einkommensungleichheit gibt es jedoch nicht nur während der Zeit der Erwerbstätigkeit, sondern auch im Rentenalter, wie die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) belegen.Weibliche Rentenbezieher erhielten 2021 eine gesetzliche Altersrente in Höhe von im Schnitt 807 Euro ausbezahlt – Rentenhöhe abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – vor Steuern. Bei den männlichen Rentenbeziehern lag die Durchschnittsrentenhöhe dagegen bei 1.227 Euro. Frauen bekamen demnach eine um 34,2 Prozent niedrigere Altersrente als Männer.
Noch höher war der Abstand bei der am häufigsten ausbezahlten Altersrentenart, der Regelaltersrente. Frauen erhielten diesbezüglich im Schnitt 566 Euro und somit 36,2 Prozent weniger als Männer, die im Schnitt eine Regelaltersrente von 886 Euro im Monat überwiesen bekamen.
Zusätzliche Altersvorsorge notwendig
Ein Grund für die geschlechterspezifisch unterschiedliche Rentenhöhe stellt zum einen der niedrigere Verdienst der Frauen dar, der sich auch auf die Rentenhöhe auswirkt.Zum anderen führen Unterbrechungen der beruflichen Tätigkeit, beispielsweise für die Kindererziehung und/oder für die Pflege der Eltern, wie sie häufiger bei Frauen als bei Männern im Lebenslauf zu finden sind, ebenfalls zu einer niedrigeren Altersrente.
Prinzipiell ist es für Männer, aber insbesondere auch für Frauen wichtig, sich frühzeitig um eine ausreichende Altersvorsorge zu kümmern, damit der bisherige Lebensstandard auch im Alter finanziell gesichert ist. Bei der Ermittlung der gesetzlichen Rentenansprüche und bei Fragen zur richtigen Höhe und der passenden Form einer sinnvollen Altersvorsorge kann ein Versicherungsfachmann weiterhelfen.