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Mit diesen Verkehrsmitteln passieren die meisten Wegeunfälle
Ein Unfall eines Arbeitnehmers auf dem Weg von oder zur Arbeit zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung nennt man Wegeunfall. Eine aktuelle Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. hat ergeben, dass sich die meisten Wegeunfälle mit Pkws, Fahrrädern und Krafträdern ereigneten, bei den tödlichen Unfällen ist die Rangfolge ab dem zweiten Platz jedoch eine etwas andere.
Zu den sogenannten Wegeunfällen, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, gehören in erster Linie Unfälle, welche gesetzlich Unfallversicherte wie Arbeitnehmer auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte nach Hause erleiden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat Statistiken zu meldepflichtigen Wegeunfällen aus den Jahren 2016 bis 2020 ausgewertet.
Demnach ereigneten sich im Straßen- und Schienenverkehr in diesem Zeitraum insgesamt rund 565.000 derartige Unglücke. Die anteilig meisten Wegeunfälle, nämlich mit 267.442 Unfällen fast die Hälfte, waren Autounfälle.
Besonders schwere Wegeunfälle mit Pkws und Krafträdern
Mit 128.029 Schadenereignissen war das Fahrrad das am zweithäufigsten betroffene Verkehrsmittel. Es folgen motorisierte Zweiräder (36.421). 31.007 Versicherte verunfallten zu Fuß, 13.432 mit dem Lkw und 9.323 mit anderen Landfahrzeugen. Nur 4.533 versicherte Personen waren im Bus unterwegs und 1.212 im Zug, in der U-Bahn oder in der Straßenbahn, als sie auf dem Arbeitsweg verunfallten.Seit 2019 werden auch Missgeschicke mit E-Bike oder Pedelec und seit 2020 mit E-Scooter oder E-Roller erfasst. Insgesamt ereigneten sich seitdem 847 meldepflichtige Wegeunfälle mit elektrisch betriebenen Velos und 504 mit elektrisch betriebenen Tretrollern. Tödlich gingen die Unglücke vor allem bei Fahrten mit dem Pkw (752), motorisierten Zweirädern (190) und Lkws (132) aus. Dies war am seltensten der Fall bei Ereignissen im Zug, in der U-Bahn oder in der Straßenbahn (acht) sowie insbesondere im Bus (sechs).
Kein gesetzlicher Unfallschutz …
Wer als Arbeitnehmer einen Wegeunfall erleidet und dabei verletzt wird, hat in der Regel Anspruch auf entsprechende Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung, wie die medizinische Versorgung, Reha-Maßnahmen, ein Verletztengeld und/oder eine Unfallrente. Für derartige Wegeunfälle von Arbeitnehmern ist der gesetzliche Unfallversicherungs-Träger wie zum Beispiel eine branchenspezifische Berufsgenossenschaft zuständig.Der gesetzliche Unfallschutz entfällt jedoch, wenn der Verunfallte während eines privat motivierten Umweges oder Unterbrechung des Arbeitsweges verunfallte. Kein gesetzlicher Unfallschutz besteht beispielsweise, wenn man aus privaten Gründen einkaufen geht, das eigene Auto tankt oder Geld vom Bankautomat abhebt, selbst wenn man deswegen nur wenige Meter vom direkten Arbeitsweg abweicht oder den Arbeitsweg unterbricht.
… bei Umwegen und Unterbrechungen des Arbeitsweges
Da nicht jeder Umweg gesetzlich unfallversichert ist und die Mehrheit der Unfälle, nämlich die, die sich zu Hause und in der Freizeit ereignen, gar nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt wird, ist eine private Absicherung wichtig. Das Gleiche gilt für Selbstständige, die in der Regel auch keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung haben. Doch selbst wenn ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, reichen diese häufig nicht, um unfallbedingte Zusatzkosten und/oder Einkommenslücken ausreichend abzudecken.Die privaten Versicherer bieten diesbezüglich diverse, für den individuellen Bedarf passende Lösungen an, um nach einem Unfall trotz eines möglichen fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Unfallschutzes finanziell ausreichend abgesichert zu sein. Unter anderem empfiehlt es sich, zum Beispiel mit einer privaten Unfall-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- und/oder Krankentagegeld-Versicherung unfallbedingte Einkommensausfälle und Zusatzkosten abzudecken.