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Stressfreier Klinikaufenthalt durch umsichtige Planung

Wer weiß, dass bald eine Krankenhausbehandlung ansteht, sollte diese gut planen, um unnötigen Stress für sich und seine Angehörigen zu vermeiden.

Nicht jeder Krankenhausaufenthalt ist planbar, viele allerdings schon. Wenn man weiß, wann und vielleicht auch wie lange man stationär behandelt wird, sollte man im Voraus bestimmte Vorbereitungen treffen, um unnötige Probleme und Ärger zu verhindern.

Es ist zum Beispiel wichtig, dem Arbeitgeber und, wenn man Kinder hat, auch deren Schule oder Kindergarten frühzeitig den Klinikaufenthalt anzukündigen. Personen, die im Alten- oder Pflegeheim untergebracht sind, sollten das Personal beziehungsweise die Heimleitung informieren. Außerdem sollte man Termine und Verabredungen, die in die Zeit des Klinikaufenthaltes fallen, rechtzeitig absagen oder verschieben.

Alles gut versorgt

Es kann zudem sinnvoll sein, Angehörige, Nachbarn und/oder Bekannte auf den vorübergehenden Ortswechsel hinzuweisen. Wichtig ist dies vor allem, wenn die Nachbarn oder Bekannten sich während der eigenen Abwesenheit um die Wohnung, die Post, die Haustiere und/oder die Pflanzen kümmern sollen.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann unter bestimmten Umständen eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen. Einen Anspruch darauf haben beispielsweise Alleinerziehende und Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, bei denen eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt in dieser Zeit nicht weiterführen kann.

Zu den Kosten für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse: Laut Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fällt für den gesetzlich Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, pro Tag eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten für die Haushaltshilfe an. „Dabei beträgt die tägliche Zuzahlung mindestens fünf Euro, jedoch maximal zehn Euro. Erhält der Versicherte wegen Schwangerschaft und Entbindung eine Haushaltshilfe, ist die Leistung grundsätzlich zuzahlungsfrei“, so der GKV-Spitzenverband weiter.

Alles dabei

Bei der Anmeldung im Krankenhaus benötigt man neben dem Personalausweis auch die ärztliche Krankenhauseinweisung. Wichtig sind ferner die Krankenversicherten-Karte bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise bei privat Krankenversicherten die Daten oder eventuell die (Klinik-)Card der privaten Krankenversicherung. Befunde und zusätzliche Unterlagen wie Röntgenbilder sind ebenso hilfreich wie eine Liste der Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden.

Neben der notwendigen Bekleidung, den Körperpflegeprodukten und Hygieneartikeln sollten –, sofern benötigt –, natürlich auch die Brille, die Gehhilfe oder das Hörgerät mitgenommen werden. Das gilt auch für Medikamente, die man regelmäßig nimmt, wie die Verhütungspille bei Frauen.

Wertsachen jeglicher Form wie Schmuck, teure Uhren oder größere Mengen an Bargeld haben im Krankenhaus nichts zu suchen. Das Handy – in vielen Krankenhäusern steht mittlerweile ein WLAN zur Verfügung – mit Ladegerät ist dagegen sinnvoll, vertreibt Langeweile und ermöglicht die Kommunikation.

Alles geregelt?

Sinnvollerweise sollte man sich im Vorfeld einer Behandlung mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigen. In dieser schriftlichen Verfügung legt man fest, welche Maßnahmen durchgeführt und welche nicht durchgeführt werden sollen für den Fall, dass man dies – aus welchen Gründen auch immer –, nicht mehr selbst regeln kann.

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gibt es zu diesem Thema nicht nur weiterführende Informationen, sondern auch Textbausteine als Text- und PDF-Datei, die bei der Ausformulierung dieser Patientenverfügung unterstützen.

Ebenfalls vom BMG angeboten wird die kostenlose Broschüre „Ratgeber Krankenhaus“. Sie informiert über die Rechte und Pflichten eines Krankenhauspatienten. Wer sichergehen möchte, dass er nichts vergessen hat, findet bei der Weissen Liste gGmbH eine Checkliste, die noch einmal zusammenfasst, worauf man vor, während und nach einem Klinikaufenthalt achten sollte.

Alles in Ihrem Sinne?

Eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung kann die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen. Sie übernimmt je nach Vereinbarung beispielsweise die Kosten für mögliche Wahlleistungen in der Klinik, wie zum Beispiel die Unterbringung in einem Einzel- statt in einem Mehrbettzimmer und/oder die Behandlung durch den Chefarzt.

Übrigens, jeder gesetzlich krankenversicherte Erwachsene – außer er ist von der Zuzahlung befreit – muss pro Tag eines stationären Klinikaufenthaltes zehn Euro zahlen, und zwar maximal bis zu 28 Tagen je Kalenderjahr.

Diese Zusatzkosten lassen sich durch eine private Krankenhaustagegeld-Versicherung absichern, wobei die Höhe des Betrags, der pro Tag von der Versicherung ausbezahlt wird, individuell festgelegt werden kann. Das Geld kann beispielsweise auch verwendet werden, um in der Zeit des Klinikaufenthaltes eine Haushaltshilfe und/oder eine Haustierbetreuung zu bezahlen.

Welche private Kranken(zusatz)Versicherung im individuellen Fall sinnvoll ist, darüber informiert auf Wunsch ein Versicherungsfachmann.

Wichtig: Eine private Kranken(zusatz)-Versicherung sollte lange, bevor ein Klinikaufenthalt geplant ist, abgeschlossen werden. Damit nämlich eine solche Versicherung die vereinbarten Leistungen erbringt, muss sie in der Regel bereits eine bestimmte Zeit (Wartezeit) bestanden haben. Diese Wartezeit ist in den Versicherungs-Bedingungen, die der Police zugrunde liegen, geregelt und beträgt häufig drei Monate und bei Entbindungen sowie Psychotherapie acht Monate. Bei Unfällen wird meist auf eine Wartezeit verzichtet.