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Vorsicht vor Giftfallen im Haus und Garten

Kleine Kinder sind oftmals neugierig. Und sie entdecken ihre Umwelt mitunter auch, indem sie Dinge in den Mund nehmen. Gerade Letzteres kann jedoch gefährlich werden, wenn sie versehentlich giftige Pflanzen oder sonstige toxische Substanzen kauen oder gar verschlucken. Umso wichtiger ist es, darauf zu achten, dass im Haus und im Garten keine giftigen Pflanzen oder anderen gefährlichen Substanzen vorhanden sind oder dass diese zumindest für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden.

Kinder bis fünf Jahren nehmen häufig Gegenstände, die sie erkunden wollen, in den Mund. Doch schon die Einnahme von geringen Mengen einer giftigen Pflanze, einer ätzenden Flüssigkeit oder sonstiger gefährlicher Substanzen kann zu schwersten Vergiftungen und Gesundheitsschäden führen.

Jedes Jahr kommt es zu zahlreichen Vergiftungsunfällen, weil Kinder in einem unbeobachteten Moment Haushaltsmittel wie Haushaltsreiniger oder Körperpflegeprodukte, Medikamente, giftige Pflanzen, bunte Lampenöle oder sonstige gesundheitsschädliche Substanzen „probieren“. Erwachsene sollten daher zu Hause und auch im Garten alles, was giftig und gefährlich ist, entfernen oder zumindest kindersicher aufbewahren.

Giftiges im Haus und im Garten

Vielen ist bewusst, dass beispielsweise Medikamente, Wasch- und Putzmittel, Lacke, Desinfektions- und Lösungsmittel sowie Schädlingsbekämpfungsmittel nicht in Kinderhände gehören, da sie bei einer versehentlichen Einnahme gesundheitsschädlich sind.

Doch auch Lampenöle, Alkohol, Zigaretten und Körperpflegemittel wie Badezusätze können die Gesundheit eines Kindes gefährden, wenn es derartige Substanzen schluckt. Grundsätzlich sind diese sowie alle anderen gesundheitsgefährdenden Substanzen für Kinder unzugänglich aufzubewahren. Wichtig ist zudem, dass im Haus und im Garten keine giftigen Pflanzen vorhanden sind.

Welche Pflanzen giftig sind, erklären die Broschüren „Risiko Pflanze – Einschätzung und Hinweise“ des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) und „Vorsicht! Giftig!“ des gemeinnützigen Vereins Aktion Das Sichere Haus e.V. (DSH). Im Webauftritt des DSH ist neben der bebilderten Auflistung von giftigen Pflanzen auch eine Übersicht zu finden, welche ungiftigen Blumen und Gewächse es für den Garten gibt.

Umfassende Listen zu giftigen Pflanzen enthalten auch die Webportale folgender Giftnotrufzentralen: Giftnotrufzentrale Bonn (GIZ Bonn), Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg (Uniklinik Freiburg) und das Gemeinsame Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (GGIZ-Erfurt).

Vergiftung: Symptome …

Hilfreiche Informationen, wie man das Vergiftungsrisiko bei Kindern verringert, aber auch was im Falle des Falles zu tun ist, bietet die kostenlos herunterladbare App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“ des BfR.

Die Anzeichen für eine Vergiftung sind vielfältig. Unter anderem können Schleimhautreizungen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, Magen-Darm-Beschwerden, Krämpfe, Lähmungen, Atembeschwerden, Herzrhythmusstörungen, Bewusstlosigkeit bis hin zu Atem- oder Herz-Kreislauf-Stillstand auftreten. Bei derartigen Symptomen muss man sofort handeln.

Sofort handeln sollte man auch, wenn man nur vermutet, dass das Kind eine giftige Substanz eingenommen hat – auch wenn noch keine Beschwerden aufgetreten sind.

… und erste Maßnahmen

Ertappt man ein Kind, wie es gerade giftige Pflanzenteile zu sich nimmt, sind diese als erste Maßnahme aus dem Mund zu entfernen. Zudem sollte das Kind laut BfR den Mund, sofern möglich, mit Wasser ausspülen, die restlichen Pflanzenteile dabei mit ausspucken und danach etwas frisches Wasser trinken.

Auf keinen Fall sollte man dem Kind Milch oder Salzwasser zum Trinken geben, denn dies könnte die Vergiftungsfolgen sogar verschlimmern. Keinesfalls sollte man versuchen, ein Erbrechen durch die Gabe von Salzwasser oder sonstigen Mitteln auszulösen. Denn dies kann zu schweren Komplikationen führen und muss deshalb auf jeden Fall unterbleiben, betonen unter anderem die Experten der GGIZ-Erfurt.

Besteht der Verdacht einer Vergiftung, ist umgehend die nächstgelegene Giftnotrufzentrale zu informieren. Experten erklären den Anrufenden, was im Einzelnen zu tun ist. Sind bereits schwere Symptome wie Atemnot, Lähmung oder Bewusstlosigkeit aufgetreten, ist jedoch sofort der Notarzt unter der Notrufnummer 112 zu verständigen und entsprechend der Situation Erste Hilfe zu leisten. Im Falle einer Bewusstlosigkeit ist das Kind zum Beispiel in eine stabile Seitenlage zu bringen.

Muss das Kind aufgrund der Empfehlung des Giftnotrufs oder Notrufs ins Krankenhaus oder zum Arzt, sollte stets eine Probe der (vermutlich) eingenommenen Substanz, beispielsweise die giftige Pflanze oder eine Blüte oder ein Zweig davon, mitgenommen werden. Bilder von der giftigen Pflanze oder auch von der Verpackung oder dem Beipackzettel, aus der die Inhaltsstoffe der Substanz ersichtlich sind, können zusätzlich hilfreich sein, um eine effiziente Behandlung zu ermöglichen.