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Zahl der Pflegebedürftigen wächst weiter

Dass die Anzahl der Pflegebedürftigen hierzulande von 2019 bis 2021 um über 20 Prozent und damit auf knapp fünf Millionen gestiegen ist, lässt sich nicht nur mit der Einführung eines weiter gefassten Pflegebedürftigkeits-Begriffs im Jahr 2017 begründen. Ein Teil davon ist auch auf die Alterung der Bevölkerung, also dem steigenden Anteil an Senioren, zurückzuführen. Und dies wirkt sich auch künftig weiter aus: Eine Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes rechnet bis 2055 sogar mit 7,6 Millionen Pflegebedürftigen.

Im Jahr 2021 bekamen hierzulande rund fünf Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies geht aus den veröffentlichten Zahlen zur Pflegeversicherung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor.

Die Anzahl der Pflegebedürftigen ist seit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 nahezu jedes Jahr gestiegen. Besonders stark war der Zuwachs mit über 20 Prozent von 2015 bis 2021. Nach Expertenaussagen war für diesen starken Anstieg unter anderem die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeits-Begriffs im Jahr 2017 mit verantwortlich.

Zudem waren vor 2017 etwa 160.000 Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegegrad 1 bisher nicht erfasst worden. Auch dies hat sich geändert. Doch auch künftig ist mit einem Anstieg der Pflegebedürftigen zu rechnen, wie Modellrechnungen der Destatis ergeben haben. Bis 2035 wird mit 6,3 Millionen und bis 2055 sogar mit 7,6 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet. Letztes entspricht einem Anstieg um 53 Prozent gegenüber 2021.

Erst nach 2055 ist mit einer Entspannung zu rechnen

Schuld daran ist unter anderem die fortschreitende Alterung der Bevölkerung. „Ab dem 80. Lebensjahr steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, rapide an. Das heißt: Je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der Pflegebedürftigen“, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verdeutlicht.

Die Alterung der Bevölkerung hängt zum einen mit der steigenden Lebenserwartung zusammen. Zum anderen liegt das aber auch an den geburtenstarken Jahrgängen, den sogenannten Babyboomern, die 1955 bis 1969 geboren wurden. Denn durch diese Generation wird in den nächsten Jahren die Anzahl der über 70- und der ab 80-Jährigen stark steigen.

„Während Ende 2021 etwa 2,7 Millionen oder 55 Prozent der gesamten Pflegebedürftigen 80 Jahre und älter waren, können es bei konstanten Pflegequoten im Jahr 2055 rund 4,4 Millionen oder 65 Prozent sein. Dieser Anstieg wird sich vor allem zwischen 2035 (3,0 Millionen) und 2055 vollziehen. Damit ist die Zunahme der Pflegebedürftigen insgesamt in diesem Zeitraum stark durch die ab 80-Jährigen bestimmt“, wie Destatis betont.

Weiter erklärt Destatis: „Nach 2055 sind keine starken Veränderungen mehr zu erwarten, da die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1950er und 1960er Jahren, die sogenannten Babyboomer, dann durch geburtenschwächere Jahrgänge im höheren Alter abgelöst werden.“ Bis 2070 rechnen die Statistiker mit etwa 7,7 Millionen Pflegebedürftigen. Damit würde der Anstieg gegenüber 2055 nur bei rund 100.000 Betroffenen beziehungsweise bei etwas mehr als einem Prozent in 15 Jahren liegen.

Gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilabsicherung

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung ist, also nur teilweise die anfallenden Pflegekosten deckt, ist unter anderem auch nach Ansicht des BMG eine private Pflegevorsorge sinnvoll: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten der Grundversorgung trägt, sollten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall vorsorgen.“

Weiter heißt es beim BMG: „Um allen Menschen, also auch gerade denjenigen mit geringem Einkommen, den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung zu ermöglichen, unterstützt der Staat die private Pflegevorsorge mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr. Möglich – und oft auch sinnvoll – ist es dabei, einen Vertrag mit dynamisierten Leistungen abzuschließen, um den sonst drohenden Kaufkraftverlust auszugleichen.“

Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in einer privaten Pflegepolice unter anderem auch individuelle Leistungshöhen je nach Pflegegrad vereinbart werden. Mehr Informationen zur privaten Pflegevorsorge und eine individuelle Beratung erhält man beim Versicherungsvermittler.