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Versicherungsschutz für Flüchtlinge aus der Ukraine

Alle wichtigen Informationen für Sie auf einen Blick

VPV Wohngebäude- und VPV Hausrat-Versicherung

Wenn Sie Flüchtlinge in Ihren Haushalt aufgenommen haben, müssen Sie uns nicht darüber informieren. Die Aufnahme hat keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz im Rahmen der VPV Wohngebäude- und/oder VPV Hausrat-Versicherung. Die Versicherungssumme und damit der zu zahlende Beitrag ändern sich nicht.

Achtung bei Wohnraumerweiterung

Sollten Sie Nutzflächen zu Wohnraum umgewandelt und damit die Wohnfläche des Haushalts erweitert haben, müssen Sie uns darüber informieren – unabhängig davon, wie Sie den Wohnraum nutzen möchten.

VPV Privathaftpflicht-Versicherung

Durch die VPV Privathaftpflicht-Versicherung sind auch vorübergehend (nicht mehr als 1 Jahr) bei Ihnen im Haushalt lebende Personen mitversichert – also auch Flüchtlinge aus der Ukraine. Dieses gilt für alle VPV Privathaftpflicht-Versicherungen, unabhängig von eventuell abweichenden Regelungen in den einzelnen Versicherungsbedingungen – also auch für Singletarife.

Sie oder ein mitversicherter Familienangehöriger engagieren sich als Privatpersonen ehrenamtlich für Flüchtlinge?

Grundsätzlich schützt die VPV Privathaftpflicht-Versicherung vor Ansprüchen Dritter, falls Sie (oder eine mitversicherte Person) selbst einen Schaden verursachen. Hierbei sind auch Schäden abgedeckt, die bei der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten entstehen.