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Sparpotenzial bei der Motorradversicherung

Es gibt für Führerscheinneulinge wie auch für routinierte Biker diverse Möglichkeiten, wie sich die Kfz-Versicherungsprämie für ein Kraftrad möglichst niedrig halten lässt – und zwar ohne auf einen umfassenden Versicherungsschutz verzichten zu müssen.

Bei einem Motorrad berechnet sich wie auch beim Pkw die Prämienhöhe der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung unter anderem aus der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Die SF-Klasse bestimmt den eingeräumten Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Die Prämienhöhe errechnet sich aus dem laut SFR prozentualen Anteil der Grundprämie. Die SF-Klasse und damit der SFR richten sich nach der Anzahl der schadenfreien Jahre, also der Jahre, in denen kein Verkehrsunfall gemeldet wurde, für den die Kfz-Haftpflicht- oder die Vollkaskoversicherung einen Schaden begleichen musste.

Beispielsweise beträgt der SFR nach einem schadenfreien Jahr (SF1) bei einigen Kfz-Versicherern 40 bis 60 Prozent (SFR), nach 20 schadenfreien Jahren (SF20) dagegen 20 bis 35 Prozent (SFR). Liegt die Grundprämie für ein zu versicherndes Bike bei diesen Kfz-Versicherern bei 500 Euro für die Kfz-Haftpflichtversicherung, müsste der Biker mit SF1 im Jahr zwischen 200 und 300 Euro und bei SF20 zwischen 100 und 175 Euro Versicherungsprämie zahlen. Je mehr schadenfreie Jahre man hat, desto günstiger ist der Versicherungsschutz. Und diese Tatsache lässt sich für Prämienersparnisse nutzen.

Zweitwagenregelung geht auch für Bikes

Hat ein Biker oder auch sein Ehepartner schon seit Längerem eine Kfz-Versicherung für ein Auto und soll nun zusätzlich eine Kfz-Versicherung für ein Motorrad abgeschlossen werden, stufen einige Kfz-Versicherer das Motorrad als Zweitfahrzeug zum bereits vorhandenen Auto ein. Und sie gewähren für den Kfz-Versicherungsvertrag des Krades im Rahmen dieser Zweitwagenregelung einen günstigeren SFR, als wenn der Biker (oder sein Ehepartner) kein zusätzliches Auto versichert hätte.

Eine günstigere SFR-Einstufung ist auch möglich, wenn man sein bisher versichertes Auto oder Leichtkraftrad durch ein Motorrad ersetzt, denn dann kann in der Regel die SF-Klasse, mit der das bisherige Fahrzeug in der Kfz-Versicherung versichert war, auf die Kfz-Versicherung des Krades übertragen werden.

Einige Kfz-Versicherer räumen aber auch Bikern, die bereits mehrere Jahre einen Pkw- und/oder Motorrad-Führerschein besitzen, aber bisher selbst kein Kfz auf sich zugelassen und damit auch keine eigene Kfz-Versicherung hatten, ebenfalls eine bessere SFR-Klasse ein als einem Fahranfänger.

Wie Führerscheinneulinge sich günstiger versichern können

Doch selbst Führerscheinneulinge können bei der Kfz-Versicherung für ein Motorrad sparen: Beispielsweise kann ein Motorrad, das der Fahranfänger nutzt, auch über ein Elternteil im Rahmen einer Zeitwagenregelung zu einem bereits bestehenden Kfz versichert werden.

Das Elternteil ist damit Versicherungsnehmer (Versicherungskunde) für die Kfz-Police des Motorrades und erhält durch die Zweitwagenregelung einen günstigeren SFR (bessere SF-Klasse), als wenn der Führerscheinneuling als Versicherungsnehmer die Kfz-Police auf sich abgeschlossen hätte.

Der Fahranfänger kann auch in dieser Konstellation, also wenn ein Elternteil Versicherungsnehmer für das Krad ist, als Kfz-Halter eingetragen werden – das Bike wird dann auf den Fahranfänger zugelassen und er ist damit im Kfz-Brief und -Schein als Besitzer eingetragen.

Wenn das Bike nicht das ganze Jahr gefahren werden soll

Wer sein Motorrad nicht das ganze Jahr, sondern beispielsweise nur von April bis September fahren möchte, kann sein Bike auch mit einem Saisonkennzeichen anmelden. In dem Fall ist die Kfz-Versicherung um einiges billiger, als wenn das Fahrzeug mit einem normalen Kennzeichen das ganze Jahr über zugelassen ist. Während beim Saisonkennzeichen der Kfz-Versicherungsbeitrag nämlich nur für die vereinbarte Nutzungsdauer berechnet wird, muss beim normalen Kennzeichen die Kfz-Prämie für das ganze Jahr bezahlt werden, sofern das Krad das ganze Jahr angemeldet war.

Beim Saisonkennzeichen kann eine zusammenhängende Nutzungszeit zwischen zwei und elf Monaten pro Kalenderjahr gewählt werden. Außerhalb des Nutzungszeitraums besteht für das Krad im öffentlichen Bereich kein Versicherungsschutz und darf daher weder auf öffentlichen Straßen gefahren noch auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden.

Viele Kfz-Versicherer gewähren jedoch für diese Ruhezeit eine kostenlose Ruheversicherung in der Kfz-Haftpflicht- und wenn vereinbart in der Voll- oder Teilkaskoversicherung, sofern das Bike in einem umfriedeten privaten Platz steht.

Manchmal kommt es auf die Nutzungsdauer an

Zu beachten ist jedoch: Viele Kfz-Versicherer stufen die SF-Klasse und damit den SFR im jeweils kommenden Jahr nur besser ein, wenn das Krad für wenigstens sechs Monate im vorherigen Kalenderjahr angemeldet war und man in dieser Zeit schadenfrei, also ohne einen Kfz-Haftpflichtschaden – und bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung ohne Vollkaskoschaden – geblieben ist.

Wer ein Saisonkennzeichen nutzen möchte, aber noch keine hohe SF-Klasse hat, sollte daher einen Nutzungszeitraum von mindestens sechs Monaten vereinbaren. Denn nur dann verbessern sich die SF-Klasse und damit auch der SFR im nächsten Jahr, sofern man schadenfrei gefahren ist, was sich günstig auf die Kfz-Prämie auswirkt.

Viele Kfz-Versicherer bieten auch weitere Kfz-Beitragsvergünstigungen wie Sonderrabatte für den Verzicht auf eine freie Werkstattwahl nach einem Kaskoschaden an. Wie man sein Motorrad günstig und dennoch umfassend absichert, darüber informiert auf Wunsch der Versicherungsvermittler.